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AKTUALISIERUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE FÜR SELBSTBESTIMMTE - Confialia

Die zweite Übergangsbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 28/2018 vom 28. Dezember über die Neubewertung der öffentlichen Renten und andere dringende Maßnahmen im Sozial-, Arbeits- und Beschäftigungsbereich sah eine schrittweise Anhebung der Beitragssätze für berufsbedingte Unfälle und für die Einstellung der Tätigkeit von Selbstständigen vor, die in das Sondersystem der sozialen Sicherheit für Selbstständige und in das Sondersystem der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer auf See einbezogen sind.

Konkret wurde im Jahr 2019 ein Satz von 30 % für alle Eventualitäten gezahlt, während er im Januar 2020 auf 30,3 % anstieg. Diese ab Januar 2020 geltende Aktualisierung der Beiträge, die seit Dezember 2018 geplant war, wurde jedoch noch nicht angewendet. Das Finanzministerium hat die bis zum Abrechnungszeitraum September 2020 geltenden Beitragssätze, die den für 2019 vorgesehenen Sätzen entsprachen, aktualisiert. Infolge dieser Aktualisierung werden die Beiträge für den Abrechnungszeitraum Oktober 2020 und die folgenden Zeiträume nach den neuen Sätzen berechnet.

Hinsichtlich der Regularisierung der Kontingente für die Monate Januar bis September ist anzumerken, dass dies in den kommenden Wochen behandelt wird und zu gegebener Zeit Informationen über den Erhebungszeitraum, in dem die entsprechenden Ergänzungszahlungen vom Konto abgebucht werden, bereitgestellt werden.

Wenn Sie als Selbständiger ein Unternehmen sind, wird Ihr Beitrag vom Unternehmen gezahlt, und wir erstellen von der Confialia eine monatliche Gehaltsabrechnung. Bitte beachten Sie, dass wir seit Januar den Beitrag, der diesen 30,3 % entspricht, bereits in Ihrer Gehaltsabrechnung anwenden, so dass wir keine Anpassung in Ihrer Gehaltsabrechnung vornehmen müssen. Dem Unternehmen wird von nun an einfach der korrekte Beitrag in Rechnung gestellt (bei der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige beträgt die Differenz 2,83 € pro Monat und bei der Mindestbemessungsgrundlage für selbständige Unternehmen 3,64 € pro Monat), und in Kürze werden dem Unternehmen auch die zwischen Januar und September aufgelaufenen Differenzen in Rechnung gestellt (bei der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige beträgt die Differenz 25,47 € und bei den selbständigen Unternehmen 32,67 €).

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