Inhaltsübersicht

Die Unternehmen verfügen über einen jährlichen Kredit zur Finanzierung der programmierten Ausbildung, dessen Höhe sich aus dem Prozentsatz ergibt, der jährlich durch das Allgemeine Staatshaushaltsgesetz in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens auf den im Vorjahr für die Berufsausbildung gezahlten Betrag angewandt wird.
Seit 2018 können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten das im laufenden Geschäftsjahr nicht genutzte Weiterbildungsguthaben mit dem des darauffolgenden oder der beiden folgenden Geschäftsjahre kumulieren, um Weiterbildungsmaßnahmen von längerer Dauer zu entwickeln oder an denen mehr Beschäftigte teilnehmen können.
Dazu müssen sie FUNDAE im ersten Halbjahr des laufenden Haushaltsjahres über die zu diesem Zweck eingerichtete Anwendung (https://empresas.fundae.es/Lanzadera) mitteilen, dass sie ihr Fortbildungsguthaben aufstocken möchten. Wenn die Kumulierung nicht mitgeteilt wird, gelten die nicht in Anspruch genommenen Kreditbeträge als abgelehnt.
Die Frist für die Meldung der angesammelten Fortbildungspunkte für 2018 endet am 30. Juni.