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WIE MAN VON DER STRAFFREIHEIT ZUR EXZESSIVEN KONTROLLE ÜBERGEHT
Durch Artikel Erste Elf des Königlichen Dekrets 1070/2017 vom 29. Dezember und der Entwurf der Verordnung zur Genehmigung des Modells 179. Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, die Sie saisonal vermieten (auf den Balearen gibt es einige ....), werden Sie gesehen haben, dass die Steuerbehörde Sie im Visier hat.
Es ist zwar nicht das erste Mal, dass das Finanzministerium langsam handelt (Online-Glücksspiele, Verkauf von Produkten über das Internet usw.), aber wenn es soweit ist, geht es zu weit und versucht, alles und noch mehr zu regulieren.
Die neue Idee ist, dass die Plattformen (airbnb, booking usw.), die Ferienvermietungen verwalten, ab 2018 dem Finanzamt ein Steuerformular für die Vermietungen vorlegen müssen, bei denen sie als Vermittler aufgetreten sind (unabhängig davon, ob sie dafür bezahlt wurden oder nicht).
Die folgenden Daten müssen in dem Gesetzentwurf über das informative Modell angegeben werden:

  • Angaben zu der zur Vermietung angebotenen Immobilie (mit Katasterangaben) sowie Angaben zum Eigentümer.
  • Die Angaben zu den Mietern, die Anzahl der Tage, an denen sie die Wohnung genutzt haben, und der Betrag, den der Eigentümer der Wohnung erhalten hat.

Im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung 2018 (die 2019 eingereicht werden muss) sollten Sie daher keine Miete in Ihrer Erklärung nicht angeben, da es für die Steuerbehörde jetzt noch einfacher ist, dies festzustellen, und die Mindeststrafe 50 % der nicht gezahlten Steuer betragen kann.