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Apud acta"-Befähigung im 21. Jahrhundert

Wer musste nicht schon einmal zum Gericht gehen, um einem Rechtsanwalt oder Notar eine Vollmacht für eine gerichtliche Angelegenheit zu erteilen? Mit all dem damit verbundenen Stress (er fiel immer auf den ungünstigsten Tag, wie Murphy's Law sagt), Warteschlangen, Ärger mit Sicherheitskontrollen usw.
In vielen Fällen wurden Prozessvollmachten zu einem Wettlauf zum Gerichtsgebäude, um die Fristen nicht verstreichen zu lassen. All dies kann mit dem neuen "Online"-Verfahren der Vergangenheit angehören.
Nun, für diejenigen, die noch nicht das "Vergnügen" hatten, eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt oder Notar zu erstellen, kann dies auf eine von zwei Arten geschehen:

Erteilung von Vollmachten in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar
(Kosten: ca. 40 bis 60 Euro).
Sie können auch "apud acta" erteilt werden, d. h. durch persönliches Erscheinen bei Gericht (in diesem Fall fallen keine Gebühren an).
NEUES ONLINE-SYSTEM. Nun, Artikel 32 bis des Gesetzes 18/2011 vom 5. Juli, das den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Justizverwaltung regelt, sieht vor, dass in den Justizbehörden ein elektronisches Register der Apud Acta-Vollmachten zur Verfügung steht; und zu diesem Zweck ist es nun möglich, eine Vollmacht "apud acta" über das Internet zu erteilen, telematisch, ohne Kosten und ohne zum Gericht zu gehen. Dazu muss das Unternehmen über ein digitales Zertifikat (bei Unternehmen) oder einen elektronischen Ausweis (bei Privatpersonen) verfügen und auf https://sedejudicial.justicia.es zugreifen, in der Rubrik "Trámites y servicios" / "Apoderamiento apud acta" / "Acceder al servicio".
Auf dieser Seite gibt es zwei Möglichkeiten, die Vollmacht zu erteilen: als "poderdante" (wenn Sie der Interessent sind, eine natürliche Person) oder als "compareciente" (wenn Sie die Vollmacht als Vertreter Ihres Unternehmens erteilen; in diesem Fall müssen Sie die eingescannte Urkunde über Ihre Ernennung vorlegen).
Angaben zum Rechtsanwalt und zu den Anwälten. Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie nur noch die Daten des Berufsangehörigen angeben, dem Sie die Vollmacht erteilen (Name, Ausweisnummer, Nummer der Berufsgenossenschaft usw.), sowie die Dauer der Vollmacht (wobei Sie bedenken müssen, dass die Höchstdauer fünf Jahre beträgt).

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