Die Abzüge in diesem Bereich wurden kürzlich genehmigt

 

Abzüge wurden für Arbeiten genehmigt, die zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu Wohnzwecken genutzten oder vermieteten Wohnung beitragen und die ab dem 6.10.2021 und bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz anbietet, ist jetzt die Zeit für Ihr Wachstum gekommen. Sind Sie bereit, dieses Wachstum zu bewältigen?

Konkret:

  • Abzug von bis zu 20 % der für die Arbeiten gezahlten Beträge, mit einer maximalen Bemessungsgrundlage von 5.000 Euro pro Jahr, sofern die durchgeführten Arbeiten zu einer Verringerung des Wärme- und Kältebedarfs um mindestens 7 % beitragen.
  • Abzug von bis zu 40 % der für die Arbeiten gezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 Euro pro Jahr, sofern die durchgeführten Arbeiten zu einer Verringerung des Verbrauchs an nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % beitragen.

Ein Abzug von bis zu 60 % der vom Steuerpflichtigen, der Eigentümer der Immobilie ist, gezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro wurde auch für Renovierungsarbeiten genehmigt, die zwischen dem 6.10.2021 und dem 31.12.2023 durchgeführt werden und die die Energieeffizienz von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden verbessern und die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes führen , in dem es sich befindet.

 

Wir von der Confialia Asesores de Empresa können Sie auf diesem Weg unterstützen, sowohl bei der Unternehmensstrategie als auch bei den traditionellen Steuerdienstleistungen.