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Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen: Wann muss die Aktualitätspflicht erfüllt sein?

Wenn die Mindestbeitragszeit für den Anspruch auf eine RETA-Leistung (in diesem Fall die Einstellung der Tätigkeit) erfüllt ist, aber die restlichen Beiträge nicht gezahlt wurden, fordert die Verwaltungsstelle den Betreffenden auf, die Zahlung vorzunehmen. Ein Einkommen nach dem auslösenden Ereignis bestätigt jedoch nicht das Fehlen eines Mangels, da die Anerkennung eines Mangels einen Rentenerwerb darstellen würde.
Einer Ihrer Kollegen zahlt in die RETA ein, ist aber nicht erwerbstätig. Wenn er Arbeitslosenbeiträge für Selbstständige zahlt, welche Voraussetzungen muss er erfüllen, um die Leistung zu erhalten, und kann er sie kapitalisieren, um eine andere selbstständige Tätigkeit aufzunehmen?
Beendigung von Tätigkeit
Leistung. Ein Selbständiger, der seine Tätigkeit unfreiwillig aufgibt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosenhilfe), wenn er mehrere Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel:

Unternehmen. Wenn die betreffende Person aufgrund ihrer Tätigkeit in der SL, deren Gesellschafter sie ist, zum RETA beiträgt, hat sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung. Dazu muss die Gesellschaft die angegebenen Verluste nachweisen (mehr als 10 % des Einkommens für ein Jahr), oder sie muss ihr Nettovermögen auf weniger als zwei Drittel ihres Stammkapitals reduziert haben. Achtung! Wenn Sie Geschäftsführer sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Amt nicht mehr ausüben. Und wenn Sie andere Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese nicht mehr ausüben (z. B. durch ein vom neuen Geschäftsführer unterzeichnetes Dokument).
Zugang zur Leistung
Dauer und Höhe der Leistung. Die Dauer der Leistung kann je nach den Beitragszeiten in den 48 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit variieren. Beispiel: Wenn der Selbstständige 12 bis 17 Monate lang Beiträge gezahlt hat, hat er Anspruch auf zwei Monate Leistung; hat er 48 Monate oder mehr Beiträge gezahlt, beträgt die Leistungsdauer 12 Monate (dies ist die Höchstdauer). Anmerkung. Die Höhe der Leistung beträgt 70 % der durchschnittlichen Beitragsgrundlage der letzten 12 Monate.
Einmalige Zahlung
Voraussetzungen. Wenn der Selbständige Anspruch auf die Leistung hat und mindestens sechs Monate auf die Auszahlung wartet, kann er die Leistung kapitalisieren, um eine andere selbständige Tätigkeit wieder aufzunehmen. Im Einzelnen:

Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie mindestens 12 Monate lang Beiträge für die Beendigung der Tätigkeit gezahlt haben und technische, wirtschaftliche, produktive oder organisatorische Gründe nachweisen. Und wenn Sie wieder anfangen wollen, können Sie den Betrag dieser Leistung auch kapitalisieren.

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