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Der eingetragene Sitz stimmt nicht mit der Provinz oder dem Land überein, in dem einige der Dienstleistungen des Unternehmens erbracht werden.

Ein Bauunternehmen mit Sitz in Madrid stellt einen Arbeiter für eine Baustelle in Palma ein und erhält ein Schlichtungsschreiben des Schieds- und Schlichtungsgerichts (TAMIB) der Balearen.
Muss der Arbeitnehmer im Falle einer Meinungsverschiedenheit die Gerichte in Madrid anrufen, oder kann er die Klage bei den Gerichten in Palma de Mallorca einreichen?
Antwort: Der Arbeitnehmer kann die Klage bei den Sozialgerichten von Palma de Mallorca einreichen, da das Gesetz vorsieht, dass der klagende Arbeitnehmer als Ort für die Einreichung seiner Klage zwischen dem Ort, an dem er seine Dienstleistungen erbringt, und dem Ort, an dem das Unternehmen ansässig ist, wählen kann.

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