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Der 31. Dezember ist der letzte Termin für Selbstständige, um ihre Beitragsgrundlage für 2019 zu ändern.

Selbständige können die Beitragsbemessungsgrundlage, für die sie Beiträge zu zahlen haben, bis zu viermal innerhalb eines Kalenderjahres ändern, indem sie eine andere zwischen den für jedes Haushaltsjahr geltenden Höchst- und Mindestgrenzen wählen.

Wenn Sie selbständig sind, können Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage bis zu viermal pro Jahr ändern. Konkret können Sie dies zu folgenden Zeiten tun:

Wenn Sie also Ihre Beitragsgrundlage ändern möchten, ist der 30. Juni der zweite Stichtag für 2019. Für diese Zwecke betragen die Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen im Jahr 2019 im Allgemeinen 944,40 bzw. 4.070,10 Euro pro Monat. Anmerkung. Je nach Ihrem Alter am 1. Januar ist die Beitragsbasis, die Sie 2019 wählen können, jedoch begrenzt. Konkret:

Die Beitragsbemessungsgrundlage für Selbständige, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres fünf oder mehr Jahre lang Beiträge in eines der Systeme der sozialen Sicherheit eingezahlt haben, wird jedoch wie folgt festgesetzt: 

Andererseits gilt für Selbstständige in Unternehmen (d. h. Gesellschafter, die die tatsächliche Kontrolle über ihr Unternehmen ausüben und auch in diesem arbeiten) und Selbstständige, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2018 eine Anzahl von Arbeitnehmern von mindestens zehn hatten, eine Mindestbeitragsgrundlage von 1.214,10 Euro.

Wenn Sie Ihre Basis ändern wollen, zögern Sie nicht. Im Allgemeinen können Sie sich für einen Sockelbetrag zwischen 944 ,40 und 4.070,10 Euroentscheiden .

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