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Der 31. Dezember ist der letzte Termin für Selbstständige, um ihre Beitragsgrundlage für 2019 zu ändern.

Selbständige können die Beitragsbemessungsgrundlage, für die sie Beiträge zu zahlen haben, bis zu viermal innerhalb eines Kalenderjahres ändern, indem sie eine andere zwischen den für jedes Haushaltsjahr geltenden Höchst- und Mindestgrenzen wählen.

Wenn Sie selbständig sind, können Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage bis zu vier Mal pro Jahr ändern. Insbesondere können Sie dies zu den folgenden Zeitpunkten tun:

Wenn Sie also Ihre Beitragsgrundlage ändern möchten, ist der 30. Juni der zweite Stichtag für das Jahr 2019. Die Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage für 2019 beträgt 944,40 Euro bzw. 4.070,10 Euro pro Monat. Beachten Sie. Je nach Ihrem Alter am 1. Januar ist die Beitragsgrundlage, die Sie 2019 wählen können, jedoch begrenzt. Im Einzelnen:

Die Beitragsgrundlage für Selbständige, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres fünf oder mehr Jahre lang Beiträge in eines der Systeme der sozialen Sicherheit eingezahlt haben, ist jedoch wie folgt: 

Für Selbstständige, die in einem Unternehmen tätig sind (d. h. Gesellschafter, die die tatsächliche Kontrolle über ihr Unternehmen ausüben und auch in diesem arbeiten), und für Selbstständige, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2018 eine Zahl von mindestens zehn Arbeitnehmern hatten, gilt hingegen eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 1.214,10 Euro.

Wenn Sie Ihre Basis ändern möchten, zögern Sie nicht. Im Allgemeinen können Sie sich für eine Basis zwischen 944,40 und 4.070,10 Euroentscheiden .

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