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Wenn wir in Spanien etwas verkaufen oder kaufen, tun wir dies immer in der Überzeugung, dass das Produkt, das wir verkaufen oder kaufen, alle Qualitätsanforderungen erfüllt. Nun, wir sollten bedenken, dass das Gesetz gerade die Garantiezeit für den Verbraucher verlängert hat.

Um Konflikte zu vermeiden, sollte die Allgemeines Verbraucherschutzgesetz, das nun geändert wurde, um es an die europäische Richtlinie (EU) 2019/771 vom 20. Mai 2019 anzupassen.

Sie wird am 1. Januar 2022 wann diese Änderungen in Kraft treten werden, von denen die folgenden hervorzuheben sind:
  • Die gesetzliche Gewährleistung wird von 2 auf 3 Jahre erhöht und für Gebrauchtwaren bei 1 Jahr belassen.
  • Die Verpflichtung des Herstellers, ab dem Zeitpunkt, an dem das betreffende Produkt nicht mehr hergestellt wird, Ersatzteile bereitzuhalten, wird von 5 auf 10 Jahre verlängert.

Diese Garantie deckt Fabrikationsfehler und Kundenreklamationen ab, wenn der Kunde der Meinung ist, dass das Produkt nicht die erwartete Qualität aufweist, deckt jedoch keine durch Missbrauch verursachten Mängel ab.

Bei Gebrauchtwaren wird es nun zur Pflicht, ausdrücklich zu erklären, dass dem Käufer der Zustand des gekauften Produkts bekannt ist.

Wir sollten auch bedenken, dass der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden. Wenn dies bedeutet, dass der Verkäufer für die Kosten aufkommen muss, kann er auch innerhalb eines Jahres den Hersteller in Anspruch nehmen, wie es bereits im Gesetz vorgesehen ist.

Ist das Produkt mangelhaft, hat der Kunde die Wahl, ob er eine Reparatur oder einen Ersatz verlangt. Der Verkäufer kann die gewählte Option ablehnen, wenn sie unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, z. B. wenn eine kleine Reparatur das Problem bereits lösen könnte.

Eine der vielleicht wichtigsten Änderungen betrifft die Beweislast.

Im Falle einer Reklamation eines fehlerhaften Produkts wird der Zeitraum, in dem der Verkäufer das Gegenteil beweisen muss, von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert.

Nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Garantie muss der Verbraucher jedoch beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Bei der Confialia halten wir uns über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden, die sich auf das Tagesgeschäft unserer Kunden auswirken können, wobei wir uns besonders auf die Balearen konzentrieren: Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Eines unserer Ziele ist es, die Vorschriften, die sie betreffen, klar und verständlich zu machen, wobei wir stets nach Argumenten suchen, die es uns ermöglichen, Auslegungen vorzunehmen, die das Wachstum der Unternehmen fördern.

Wir haben unseren Hauptsitz in Palma de Mallorca und ein Büro in Alcudia, von wo aus wir ganz Spanien bedienen. Wissen Sie nicht, welche Dienstleistungen wir anbieten?

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