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Ausgaben für geografische Mobilität

Ein Steuerpflichtiger, der bei dem seinem Wohnsitz entsprechenden Arbeitsamt gemeldet ist, wird als Beamter auf Zeit in einer bestimmten Autonomen Gemeinschaft eingestellt. Die Annahme der Stelle führte im Steuerzeitraum 2017 zu einem Wohnsitzwechsel in eine andere Stadt. Im Steuerzeitraum 2018 trat der Steuerpflichtige von dieser Stelle zurück, nachdem ihm eine andere Stelle als Beamter in einer anderen Verwaltung angeboten worden war.
Da er Zweifel an der Besteuerung dieser Situation hatte, stellte er bei der DGT eine Anfrage über die Möglichkeit, die Kosten für geografische Mobilität geltend zu machen, sowie über die Steuerzeiträume, in denen diese Kosten geltend gemacht werden können.
Im Allgemeinen ist die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für geografische Mobilität (Art. 19.2 LIRPF und Art. 11 RIRPF) an die Bedingung geknüpft, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde als die seines gewöhnlichen Wohnsitzes verlegt und dass der neue Arbeitsplatz einen solchen Wechsel erfordert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die einfache Eintragung in das Volkszählungsregister an sich nicht als ausreichender Nachweis für den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt an einem bestimmten Ort gilt, ebenso wenig wie die Tatsache, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz an einen bestimmten Ort verlegt oder dort beibehält. Die tatsächliche Verlegung des Wohnsitzes und die Notwendigkeit einer solchen Verlegung sind eine Frage des Sachverhalts.
Der Steuerpflichtige muss in der Lage sein, die Erfüllung aller Voraussetzungen mit allen rechtlich zulässigen Beweismitteln nachzuweisen, und es obliegt den Verwaltungs- und Kontrollorganen der Steuerverwaltung, die vorgelegten Beweise zu bewerten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für geografische Mobilität in dem Steuerzeitraum, in dem der Wohnsitzwechsel stattfindet, und im darauffolgenden (im vorliegenden Fall 2017 und 2018) angewandt, unabhängig davon, ob innerhalb des Anwendungszeitraums neue Arbeitsplatzwechsel stattfinden.

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