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Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Infektionen auf Mallorca und Ibiza sind eine Reaktion auf den Anstieg der Fälle und die extreme Risikosituation.

Es gelten die folgenden Alarmstufen:

  • Mallorca, Gesundheitsalarmstufe 4
  • Menorca, Gesundheitsalarmstufe 3
  • Ibiza, Gesundheitsalarmstufe 4
  • Formentera, Gesundheitsalarmstufe 3

Diese Werte gelten vom 13. Januar 2021, 00.00 Uhr, bis zum 30. Januar 2021.

Cafés, Bars und Restaurants sind von der Regelung ausgenommen, können aber weiterhin Speisen zum Mitnehmen oder nach Hause liefern lassen.

 

Bereiche großer Supermärkte, die nicht für lebenswichtige Lebensmittel und Hygieneartikel bestimmt sind, werden geschlossen.

Wann wird die Verordnung in Kraft treten?

Am Mittwoch, den 13. Januar, hat die Regierung der Balearen die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19-Infektionen auf Mallorca verstärkt. Der Consell de Govern genehmigt diese Beschränkungen, die Gastronomie, Handel und Fitnessstudios betreffen.

Warum verstärkt die Regierung der Balearen die Maßnahmen gegen COVID?

Die Regierungssprecherin erklärte, dass diese Einschränkungen der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Indikatoren entsprechen, die die Balearen in eine Situation extremer Gefährdung versetzen, sowie der Notwendigkeit, Ansteckungen zu stoppen und die Reaktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.

Im Januar 2021 gilt für die Insel Mallorca die Alarmstufe 4 mit einer Ausgangssperre ab 22.00 Uhr, insbesondere um Aktivitäten zu vermeiden, die zu Menschenansammlungen führen können, oder um Situationen zu vermeiden, in denen die Regeln und Empfehlungen zur Verhinderung von Ansteckungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.

Cafés, Bars und Restaurants

Insbesondere wurde es als angemessen und verhältnismäßig erachtet, die Tätigkeit von Cafés, Bars und Restaurants auszusetzen, die nur noch Hauslieferdienste (bis 24 Uhr) und Speisen zum Mitnehmen (bis 22 Uhr) anbieten dürfen.

Ausnahmen:

  • Hotelrestaurants, die ausschließlich den Gästen des Hotels zur Verfügung stehen.
  • Restaurants und Cafeterias in Gesundheitszentren und -einrichtungen, Schulkantinen.
  • Restaurants in Ausbildungszentren, die ausschließlich für das dort tätige Personal bestimmt sind.

In Bezug auf die gewerbliche Tätigkeit

Große Supermärkte(Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 700 m2 auf Mallorca und 400 m2 auf Ibiza) müssen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Supermärkte, die ihre Kapazität auf 30 % ihrer Kapazität beschränken und ihre Parkplätze auf 50 % reduzieren müssen.

Wenn sie die ausgesetzten Aktivitäten mit anderen Aktivitäten teilen, die nicht ausgesetzt sind, sollte dies klar abgegrenzt werden, damit der Kunde das Kaufverbot wahrnimmt.

Die kleinen Geschäfte(über 700 m2 auf Mallorca und 400 m2 auf Ibiza) bleiben jedoch wie bisher bestehen, mit einer Kapazität von 30 % und einem Ladenschluss um 20.00 Uhr, mit Ausnahme von Tankstellen, Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Getränke, Hygieneartikel usw.), Apotheken, Orthopäden, Optikern, Telekommunikationsunternehmen, Friseuren, Kosmetikerinnen, Tierarztpraxen, Gärtnereien sowie Verkauf und Wartung von Kraftfahrzeugen.

Die Betriebe müssen ihre Parkkapazität auf 50 % reduzieren.

Die Abholung von Produkten, die vor Mittwoch, dem 13. Januar 2021, bestellt oder reserviert wurden, und die Lieferung nach Hause sind möglich.

Turnhallen und Bäder werden ebenfalls ausgesetzt.

Kultur- und Freizeitaktivitäten

Kulturelle Aktivitäten vor Ort sind verboten, mit Ausnahme von Theatern, Hörsälen, Kinos und Zirkussen, deren Kapazität um 30 % reduziert wird. Der Verzehr von Speisen und Getränken während dieser Aktivitäten ist verboten.

Die Maßnahmen treten am Mittwoch, dem 13. Januar 2021, in Kraft und bleiben im Prinzip bis zum 30. Januar in Kraft.

Wir von der Confialia halten Sie über alle neuen Vorschriften, die Ihr Unternehmen betreffen könnten, auf dem Laufenden. Es ist klar, dass die Regierung der Balearen nicht genau weiß, was sie tun soll, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, vielleicht werden wir in den nächsten Tagen eine Entscheidung sehen.

Allgemeine Maßnahmen, einschließlich

  • Den Bürgern von Mallorca und Ibiza wird empfohlen, bis spätestens 20 Uhr zu Hause zu bleiben.
  • Die Aussetzung der Aktivitäten der Seniorenclubs wird bekräftigt.
  • Außerschulische oder ergänzende Aktivitäten in Schulen.
  • Es wird empfohlen, gewerbliche Einrichtungen einzeln oder mit höchstens zwei Personen aus demselben Haushalt zu besuchen.
  • Es wird empfohlen, keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
  • Der Besuch von Sportveranstaltungen ist verboten
  • In Sporthallen werden die Aktivitäten ausgesetzt, mit Ausnahme von Sporthallen in Verbänden (mit Zugangsbeschränkungen), die von einem einzigen Trainer betreut werden, oder von Schwimmbecken (mit maximal einer Person pro Bahn und vier Personen, die gleichzeitig das Becken benutzen).