Heute wurde das königliche Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März verabschiedet, das außerordentliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 vorsieht. Wir von der Confialia, Unternehmensberater, haben eine Zusammenfassung erstellt, um unseren Kunden das Lesen zu erleichtern.

Unternehmen

200.000 Millionen Euro (fast 20 Prozent des spanischen BIP) werden mobilisiert, damit sich die Unternehmen und das gesamte Produktionsgefüge geschützt fühlen. Davon sind 117 Milliarden vollständig öffentlich, der Rest wird durch die Mobilisierung privater Mittel ergänzt.

Während dieser Zeit zahlen die Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge, damit sie keine Arbeitnehmer ent lassen. Die Steuerbefreiung ist vollständig, wenn das Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte hat, und 75 %, wenn es mehr als 50 Beschäftigte hat.

Außerordentliche Leistung bei Einstellung der Tätigkeit für Selbstständige, deren Tätigkeit eingestellt wurde oder deren Umsatz um 75 % gegenüber dem Durchschnitt des vorangegangenen Halbjahres zurückgegangen ist. Sie gilt für einen Monat und ist eine der außerordentlichen Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19.

Arbeitskräfte

Alle Personen, die von einem Verfahren wegen vorübergehender Entlassung (ERTE) betroffen sind, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch diejenigen, die keinen Anspruch darauf hatten, weil sie nicht genügend Beitragszeiten hatten.

Außerdem wird diese Zeit des Leistungsbezugs nicht auf die spätere Arbeitslosigkeit angerechnet. Mit anderen Worten: Diese Personen haben ihre Arbeitslosenunterstützung noch nicht ausgeschöpft, und wenn sie in Zukunft entlassen werden, beginnen sie mit dem Bezug von Arbeitslosenunterstützung von vorne.

Besondere Leistungen für Festangestellte, Teilzeitbeschäftigte und Genossenschaftsmitglieder in Bezug auf die Arbeitslosenunterstützung.

Familien

Der Plan für außerordentliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 gilt auch für Familien.

Moratorium für Hypothekenzahlungen für Personen, deren Einkommen aufgrund des Coronavirus reduziert wurde oder die arbeitslos sind.

600 Millionen Euro sollen für grundlegende Sozialleistungen bereitgestellt werden, "mit besonderem Augenmerk auf ältere und schwache Menschen". Der Schutz der Wasserversorgung, der Elektrizität und der Telekommunikationsdienste wirdebenfalls bis zum 17. April 2020 verlängert.

Der Sozialbonus wird bis September verlängert

Lockerung der Ausgabenregel, so dass die Gemeinderäte ihre Überschüsse verwenden können, wenn sie sie in soziale Dienste, die Betreuung pflegebedürftiger Personen und alle Arten von sozialen Problemen im Zusammenhang mit dem Coronavirusinvestieren. Wir sprechen hier von 300 Millionen Euro an Investitionen.

Forschung

Außerordentliche Mittel für das Ministerium für Wissenschaft und Innovation für die wissenschaftliche Erforschung des Coronavirus