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Das elektronische Erstattungsdokument

Auf den Balearen sind wir daran gewöhnt, viele ausländische Besucher von außerhalb der EU zu empfangen, und es gibt kaum ein Geschäft, das nicht eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Einkäufe von Waren über 90,15 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) vornehmen muss.
Neu ist, dass diese Erstattungen ab 2019nur Neu ist, dass diese Erstattungen ab 2019 nur noch über das so genannte "Elektronische Erstattungsdokument" (ERD) abgewickelt werden können, und zwar in folgenden Schritten

  • Beim Verkauf muss der Unternehmer die Daten elektronisch an die Steuerbehörden übermitteln und erhält dann einen DER.
  • Das Geschäft wird dem Touristen den DER aushändigen, damit er ihn bei der Ausreise aus unserem Land automatisch an einem der in den Häfen und Flughäfen aufgestellten "Füllmaschinen" ausfüllen kann.
  • Sobald der ROD ausgefüllt ist, kann der Tourist die Mehrwertsteuererstattung über eine kooperierende Einrichtung erhalten (wie es derzeit bei Rechnungen der Fall ist) oder indem er sie an Sie sendet.

Im Laufe des Jahres 2018 können Sie jedoch entweder weiterhin die Mehrwertsteuererstattung auf herkömmliche Weise abwickeln (papiergestützte Verzollung von Rechnungen) oder das RED-System nutzen, das 2019 in Kraft treten wird.