Inhaltsübersicht

Mit Wirkung vom 01. Oktober 2018 tritt die Verordnung ESS/214/2018 vom 1. März 2018 in Kraft. Mit diesem Beschluss wird die Verpflichtung der Selbstständigen, ihre Mitgliedschaft, ihre Beiträge und ihre Steuererhebung zu verwalten ihre Beitritts-, Beitrags- und Einzugsformalitäten sowie den Erhalt von die Entgegennahme von Mitteilungen über Verwaltungsakte durch die Generalkasse der Sozialversicherung.
Die Selbstständigen erhalten diese Informationen nach und nach mit Mitteilungen der Sozialversicherung auf verschiedenen Wegen: per E-Mail, SMS oder Brief. Die Sozialversicherung wird folgende Leistungen erbringen zwei Kanäle für die Einhaltung dieser Verpflichtung:

  • Selbstverwaltung von Sozialversicherungsmeldungen durch Selbstständige. Zu diesem Zweck müssen die Selbstständigen der Verwaltung ihre Kontaktdaten, ihre Handynummer und ihre E-Mail-Adresse mitteilen, die für die Übermittlung von Mitteilungen und Bekanntmachungen (z. B. über die Nichtzahlung von Beiträgen, Sperren usw.) verwendet werden. Nach Erhalt des Bescheids muss der Selbstständige den Bescheid elektronisch herunterladen, und zwar mit Hilfe des digitalen Zertifikats der FNMT, des elektronischen Personalausweises oder des Cl@ve-Systems.
  • eine bevollmächtigte Person ernennen, die in ihrem Namen handelt. Die Confialia ist sich des Fortschritts der neuen Technologien in der öffentlichen Verwaltung bewusst und antizipiert den Weg, den die übrigen öffentlichen Verwaltungen einschlagen werden, und möchte Ihnen ein neue Dienstleistung den Zugang zu diesen Benachrichtigungen, den die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen virtuellen Briefkasten ermöglichen.

Mit diesem Produkt können Sie sich darauf verlassen, dass Confialia hilft Ihnen nicht nur bei der Verwaltung Ihrer Kommunikation mit der Allgemeinen Kasse der Sozialversicherung, sondern auch mit anderen öffentlichen Verwaltungen, wie zum Beispiel: - Die Allgemeine Kasse der Sozialversicherungaber auch mit anderen öffentlichen Verwaltungen, wie z. B.:

  • Die Steuerbehörde (AEAT)
  • Die Generaldirektion für Verkehr (DGT)
  • Das Justizministerium
  • Und immer mehr Gemeinden und Autonome Gemeinschaften

Denken Sie daran, dass juristische Personen bereits verpflichtet sind, am System der telematischen Benachrichtigung teilzunehmen. Wenn Sie also diesen Dienst für Ihr Unternehmen oder für Ihre Selbständigen nicht haben, aber daran interessiert sind, ihn in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater unter Confialia und er/sie wird Sie über diese neue Verpflichtung informieren.
Von Confialia Wir möchten, dass Sie sich nur um die wichtigen Dinge kümmern: Ihr Unternehmen und Ihre Freizeit!