Nachdem der Oberste Gerichtshof die Befreiung der Mutterschaftsleistungen von der Einkommensteuer bestätigt hat, möchten wir Sie daran erinnern, welche Leistungen steuerpflichtig sind und welche nicht:
Freigegebene Leistungen |
Thema Leistungen |
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Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit | |
IPA oder Schwerbehinderung anerkannt durch: - SS; - Unternehmen, die sie bis zur Höhe der maximalen Rente ersetzen. Die Erstbewertung muss vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen. |
- Dauerhafte Teilinvalidität - IPT |
Tod und Überleben | |
Waisenhaus | Witwenschaft |
Zuschuss für die Geburt oder Adoption von Kindern in kinderreichen Familien, in Familien mit nur einem Elternteil und in Familien mit einer behinderten Mutter. | |
Leistung für Enkelkinder und Geschwister unter 22 Jahren oder für alle Arbeitsunfähigen | Sonstige Renten zugunsten von Familienangehörigen |
Familienleistungen | |
Leistung bei Mehrfachgeburt oder Adoption | |
Kindergeld. | |
Mutterschaft | |
- Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen, die von den autonomen Gemeinschaften oder den lokalen Behörden gewährt werden; - Mutterschaftsgeld, das von der Sozialversicherung bezogen wird (1). |
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Arbeitslosigkeit | |
Einmalige Zahlung | Wiederkehrende Zahlung |
Andere Leistungen vorbehaltlich | |
IT | |
Ruhestand | |
Der Oberste Rat hat am 3.10.18 eine Rechtsauffassung geäußert und die vom INSS erhaltene Mutterschaftsbeihilfe für steuerfrei erklärt. |