Nachdem der Oberste Gerichtshof die Befreiung der Mutterschaftsleistungen von der Einkommensteuer bestätigt hat, möchten wir Sie daran erinnern, welche Leistungen steuerpflichtig sind und welche nicht:

Freigegebene Leistungen

Thema Leistungen

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
IPA oder Schwerbehinderung anerkannt durch:
- SS;
- Unternehmen, die sie bis zur Höhe der maximalen Rente ersetzen.
Die Erstbewertung muss vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen.
- Dauerhafte Teilinvalidität
- IPT
Tod und Überleben
Waisenhaus Witwenschaft
Zuschuss für die Geburt oder Adoption von Kindern in kinderreichen Familien, in Familien mit nur einem Elternteil und in Familien mit einer behinderten Mutter.
Leistung für Enkelkinder und Geschwister unter 22 Jahren oder für alle Arbeitsunfähigen Sonstige Renten zugunsten von Familienangehörigen
Familienleistungen  
Leistung bei Mehrfachgeburt oder Adoption
Kindergeld.
Mutterschaft
- Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen, die von den autonomen Gemeinschaften oder den lokalen Behörden gewährt werden;
- Mutterschaftsgeld, das von der Sozialversicherung bezogen wird (1).
Arbeitslosigkeit
Einmalige Zahlung Wiederkehrende Zahlung
Andere Leistungen vorbehaltlich
IT
Ruhestand
Der Oberste Rat hat am 3.10.18 eine Rechtsauffassung geäußert und die vom INSS erhaltene Mutterschaftsbeihilfe für steuerfrei erklärt.