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Kann ich Fahrzeugkosten absetzen?

Si usted utiliza un vehículo en su actividad económica, Hacienda presumirá que también hay un uso privativo y le denegará la deducción de los gastos correspondientes. Pero no se conforme…
Gastos del vehículo
Uso exclusivo. Si usted es un empresario individual y desea adquirir un vehículo para su actividad, sepa que Hacienda pone muchas trabas a la hora de deducir los gastos relacionados con la adquisición y el uso (amortización, reparaciones, carburante, Impuesto de Matriculación, seguros, aparcamientos, etc.). ¡Atención!  Salvo algunas excepciones, para que dichos gastos sean deducibles en el IRPF, es preciso que el vehículo se utilice de forma exclusiva en la actividad (no siendo suficiente que el uso particular sea accesorio o irrelevante), lo cual es muy difícil de demostrar.
Excepciones. De hecho, sólo se excepcionan de esta norma tan estricta (permitiéndose, en caso de uso particular y empresarial, la deducción de la parte proporcional correspondiente al uso empresarial) los siguientes vehículos:

Ein teuflischer Test. Wenn diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt sind, verlangt das Finanzamt für den Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Nutzung eines Fahrzeugs (Abschreibung, Benzin, Parken, Versicherung, Reparaturen usw.), dass der Steuerzahler die "Nichtnutzung" für private Zwecke nachweist. Und da ein solcher Negativnachweis praktisch unmöglich ist, lassen die Steuerbehörden den Abzug dieser Ausgaben in der Regel nicht zu.
 
Beweise generieren
 
Das müssen die Steuerbehörden beweisen. Da der Nachweis eines negativen Tatbestands (der "Nichtverwendung für private Zwecke") sehr kompliziert ist, haben bereits mehrere Gerichte die Auffassung vertreten, dass es in diesen Fällen Sache der Steuerbehörden ist, nachzuweisen, dass die Ausgaben nicht abzugsfähig sind, und nicht andersherum. Anmerkung. Wenn Sie also auf eine restriktive Haltung der Steuerbehörden stoßen, verlangen Sie, dass diese die private Nutzung nachweisen und nicht Sie.
Zusätzliche Beweise. Aber bleiben Sie auch nicht untätig. Anmerkung. Auch wenn das Finanzamt nach dieser Rechtsprechung beweispflichtig ist, können Sie auch nachweisen, dass das Fahrzeug wirklich nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird:
Beispiel. Sie sind Maler und benutzen einen Lieferwagen, um Materialien, Gerüste, Leitern usw. zu transportieren. Sie fallen also nicht unter die oben genannten Fälle, die einen teilweisen Abzug der Ausgaben ermöglichen (nach Ansicht der Steuerbehörden gelten Farben oder Baumaterialien für die Installation nicht als "Waren"). Anmerkung. Nun, wenn das Fahrzeug Ihr Firmenlogo trägt, für die Verladung von Ausrüstung geeignet ist und Ihnen ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, wird Ihnen das Finanzamt den Abzug der Ausgaben kaum verwehren können.
Verlangen Sie von den Steuerbehörden den Nachweis, dass eine private Nutzung vorliegt. Sie können auch Beweise zu Ihren Gunsten erbringen, indem Sie das Fahrzeug mit Ihrem Firmenlogo beschriften und nachweisen, dass Sie weitere Fahrzeuge zur privaten Nutzung haben.
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