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Am 30. September 2020 wurde das Königliche Gesetzesdekret 30/2020 vom 29. September veröffentlicht. Das "erwartete" Königliche Gesetzesdekret zur "Kontinuität" des ERTES. Im Folgenden werden wir versuchen, die ab Donnerstag, dem 1. Oktober, geltenden Vorschriften zu erläutern.

Gilt ERTES ab dem 1.10.2020 weiterhin für Fälle höherer Gewalt? Die allgemeine Antwort lautet Ja, aber es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens im Anhang des CNAE (am Ende des Artikels) aufgeführt ist, gelten folgende Sozialversicherungsbefreiungen

(2) Wenn die Tätigkeit mit einer der Aktivitäten des CNAE zusammenhängt (siehe Anhang am Ende der Nachricht), können Sie auch von denselben Sozialversicherungsbeiträgen wie im vorherigen Punkt befreit werden. Sie gilt als akkreditiert, wenn im Jahr 2019 die Hälfte ihres Umsatzes direkt von den im CNAE-Anhang tätigen Unternehmen abhängt.
Der Antrag auf Meldung als abhängiges Unternehmen oder als Teil der Wertschöpfungskette eines anderen Unternehmens muss zwischen dem 5. und 19. Oktober bei der zuständigen Arbeitsbehörde eingereicht werden.
(3) Wenn die Tätigkeit des Unternehmens nicht im Anhang des CNAE aufgeführt ist und nicht damit zusammenhängt, können die Arbeitnehmer aufgrund höherer Gewalt in der ERTE verbleiben, die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch nicht befreit.

Wie lauten die Bedingungen für ERTES ab dem 1.10.2020?
1º Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird beibehalten.
2º Die Berechnungsgrundlage für die Leistungen bleibt bei 70 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers, der keine Einkommenskürzung erfährt.
3º Der "Zähler auf Null" wird für die Ansprüche auf Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer, die aufgrund höherer Gewalt in die ERTE aufgenommen wurden, beibehalten.
4º Menschen, die von einer ERTE betroffen sind, werden bei der Teilnahme an Schulungskursen bevorzugt behandelt, und es werden spezifische Maßnahmen für diese Gruppe durchgeführt.

Ein neuer Grund für die Beantragung einer ERTE aufgrund einer "Behinderung" oder "Einschränkung" der Tätigkeit wird geschaffen
1 Unternehmen eines Sektors oder einer Tätigkeit, die aufgrund neuer Beschränkungen oder Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2020 sowohl von inländischen als auch von ausländischen Behörden erlassen werden , an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden, können die Vorteile der ERTEs in Anspruch nehmen, solange das Hindernis oder die Beschränkung besteht.

2º Unternehmen, die aufgrund der Gesundheitsmaßnahmen an der Ausübung ihrer Tätigkeit an einem ihrer Arbeitsplätze gehindert werden, können eine "ERTE wegen Behinderung" beantragen.
Diese Unternehmen sind während des Schließungszeitraums und bis zum 31. Januar 2021 von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, qDiese beträgt 100 % des Unternehmensbeitrags während des Schließungszeitraums und bis zum 31. Januar, wenn sie weniger als 50 Beschäftigte haben, und 90 %, wenn sie 50 oder mehr Beschäftigte haben.
3º Unternehmen oder Einrichtungen, die begrenzt die Entwicklung ihrer Tätigkeit an einigen ihrer Arbeitsplätze infolge von Entscheidungen oder Maßnahmen der spanischen Behörden beeinträchtigen, können sie bei der Arbeitsbehörde eine "ERTE mit Einschränkungen" beantragen.
In diesem Fall werden die Befreiungen von den Sozialversicherungsbeiträgen für suspendierte Arbeitnehmer zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 auf der Grundlage der folgenden Prozentsätze degressiv gestaltet:
Beeinträchtigung100%ige Befreiung (von Oktober bis Januar), wenn Sie weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, und 90% (von Oktober bis Januar), wenn Sie mehr als 50 Arbeitnehmer haben.
Einschränkung:

Beihilfen für Selbständige ab dem 01/10/2020
Selbstständige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die in Artikel 9 des Königlichen Gesetzesdekrets 24/2020 vom 26. Juni vorgesehene Leistung bei Beendigung der Tätigkeit erhalten haben, können diese bis zum 31. Januar 2021 weiter beziehen, sofern sie im vierten Quartal 2020 die für die Gewährung der Leistung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Selbstständige, die diese Leistung im dritten Quartal 2020 nicht erhalten haben, können die Leistung bei Beendigung der Tätigkeit beantragen.
Höhe der Leistung: 50 % der Mindestbeitragsgrundlage für die betreffende Tätigkeit. Im Falle einer kinderreichen Familie kann dieser Wert auf 70 % erhöht werden. Leben zwei oder mehr Anspruchsberechtigte bis zum ersten Grad der Verwandtschaft in einer Familieneinheit, können sie jeweils nur 40 % erhalten.
Sozialversicherungsbeiträgesind von der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Anforderungen:
- Vollständige Aussetzung der Tätigkeit als Folge von Covid-19-Beschränkungen (durch Entscheidung der zuständigen Behörde) oder,
- Umsatzrückgang von mindestens 50 % in Q4 2020 im Vergleich zu Q1 2020.

In ERTES höhere Gewalt und ETOP: Keine Überstunden oder Auslagerung neuer Tätigkeiten oder neuer Verträge.
Während der Durchführung dieser ERTEs dürfen keine Überstunden geleistet, keine neuen Auslagerungen von Tätigkeiten vorgenommen und keine neuen direkten oder indirekten Verträge geschlossen werden.
Die einzige Ausnahme bei Neueinstellungen (und nach Unterrichtung der Vertreter) besteht, wenn die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Qualifikationen oder aus anderen objektiven und gerechtfertigten Gründen nicht in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Sicherung der Beschäftigung
Das Verbot der Entlassung aus objektiven Gründen (aus COVID-19) wird innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der ERTE und des Schutzes von Zeitverträgen beibehalten. Daher können Unternehmen, die bis zum 30.09.2020 bereits einer ERTE aufgrund höherer Gewalt unterlagen, für EIN JAHR keinen Arbeitnehmer aus objektiven Gründen entlassen, wenn sie die ERTE in Anspruch nehmen, die dieses RDL 30/2020 regelt.

Àngels Barceló
Leiter des Arbeitsbereichs

ANHANG

CNAE-09, zu denen die besonders betroffenen Unternehmen gemäß der Definition in Absatz 2 der ersten Zusatzbestimmung gehören

ID CNAE-09 CNAE-09 4-STELLIG
0710 Gewinnung von Eisenerzen.
2051 Herstellung von Sprengstoffen.
5813 Veröffentlichung von Zeitungen.
2441 Produktion von Edelmetallen.
7912 Aktivitäten von Reiseveranstaltern.
7911 Tätigkeiten von Reisebüros.
5110 Personenbeförderung im Luftverkehr.
1820 Vervielfältigung von bespielten Medien.
5122 Weltraumtransport.
4624 Großhandel mit Häuten und Fellen.
7735 Vermietung von Lufttransportmitteln.
7990 Sonstige Reservierungsdienstleistungen und damit verbundene Tätigkeiten.
9004 Verwaltung des Veranstaltungsortes.
7729 Vermietung von sonstigen persönlichen Gegenständen und Hausrat.
9002 Nebentätigkeiten zu den darstellenden Künsten.
4741 Einzelhandelsverkauf von Computern, Peripheriegeräten und Software in Fachgeschäften.
3220 Herstellung von Musikinstrumenten.
3213 Herstellung von Phantasieschmuck und ähnlichen Artikeln.
8230 Organisation von Kongressen und Messen.
7722 Verleih von Videokassetten und CDs.
5510 Hotels und ähnliche Unterkünfte.
3316 Reparatur und Wartung in der Luft- und Raumfahrt.
1811 Grafische Kunst und verwandte Dienstleistungen.
5520 Touristen- und andere Kurzzeitunterkünfte.
4939 Arten der Personenbeförderung zu Lande, a.n.g.
5030 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt.
1812 Erbringung von sonstigen drucktechnischen und grafischen Dienstleistungen.
9001 Darstellende Künste.
5914 Aktivitäten zur Filmausstellung.
1393 Herstellung von Teppichen und Teppichböden.
8219 Fotokopieren, Vorbereitung von Dokumenten und andere spezialisierte Bürotätigkeiten.
9321 Aktivitäten in Vergnügungs- und Themenparks.

 

ID CNAE-09 CNAE-09 4-STELLIG
2431 Kaltgezogen.
5223 Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr.
3212 Herstellung von Schmuck und ähnlichen Artikeln.
5590 Andere Unterkünfte.
5010 Personenbeförderung im Seeverkehr.
7711 Vermietung von Autos und leichten Kraftfahrzeugen.
4932 Transport mit dem Taxi.
2670 Herstellung von optischen Instrumenten und fotografischen Geräten.
9601 Waschen und Reinigen von Textil- und Lederkleidung.
9329 Andere Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten.