Am 30. September 2020 wurde das Königliche Gesetzesdekret 30/2020 vom 29. September veröffentlicht. Das "erwartete" Königliche Gesetzesdekret zur "Kontinuität" des ERTES. Im Folgenden werden wir versuchen, die ab Donnerstag, dem 1. Oktober, geltenden Vorschriften zu erläutern.
Gilt ERTES ab dem 1.10.2020 weiterhin für Fälle höherer Gewalt? Die allgemeine Antwort lautet Ja, aber es gibt drei Möglichkeiten:
- Wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens im Anhang des CNAE (am Ende des Artikels) aufgeführt ist, gelten folgende Sozialversicherungsbefreiungen
(2) Wenn die Tätigkeit mit einer der Aktivitäten des CNAE zusammenhängt (siehe Anhang am Ende der Nachricht), können Sie auch von denselben Sozialversicherungsbeiträgen wie im vorherigen Punkt befreit werden. Sie gilt als akkreditiert, wenn im Jahr 2019 die Hälfte ihres Umsatzes direkt von den im CNAE-Anhang tätigen Unternehmen abhängt.
Der Antrag auf Meldung als abhängiges Unternehmen oder als Teil der Wertschöpfungskette eines anderen Unternehmens muss zwischen dem 5. und 19. Oktober bei der zuständigen Arbeitsbehörde eingereicht werden.
(3) Wenn die Tätigkeit des Unternehmens nicht im Anhang des CNAE aufgeführt ist und nicht damit zusammenhängt, können die Arbeitnehmer aufgrund höherer Gewalt in der ERTE verbleiben, die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch nicht befreit.
Wie lauten die Bedingungen für ERTES ab dem 1.10.2020?
1º Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird beibehalten.
2º Die Berechnungsgrundlage für die Leistungen bleibt bei 70 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers, der keine Einkommenskürzung erfährt.
3º Der "Zähler auf Null" wird für die Ansprüche auf Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer, die aufgrund höherer Gewalt in die ERTE aufgenommen wurden, beibehalten.
4º Menschen, die von einer ERTE betroffen sind, werden bei der Teilnahme an Schulungskursen bevorzugt behandelt, und es werden spezifische Maßnahmen für diese Gruppe durchgeführt.
Ein neuer Grund für die Beantragung einer ERTE aufgrund einer "Behinderung" oder "Einschränkung" der Tätigkeit wird geschaffen
1 Unternehmen eines Sektors oder einer Tätigkeit, die aufgrund neuer Beschränkungen oder Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2020 sowohl von inländischen als auch von ausländischen Behörden erlassen werden , an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden, können die Vorteile der ERTEs in Anspruch nehmen, solange das Hindernis oder die Beschränkung besteht.
2º Unternehmen, die aufgrund der Gesundheitsmaßnahmen an der Ausübung ihrer Tätigkeit an einem ihrer Arbeitsplätze gehindert werden, können eine "ERTE wegen Behinderung" beantragen.
Diese Unternehmen sind während des Schließungszeitraums und bis zum 31. Januar 2021 von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, qDiese beträgt 100 % des Unternehmensbeitrags während des Schließungszeitraums und bis zum 31. Januar, wenn sie weniger als 50 Beschäftigte haben, und 90 %, wenn sie 50 oder mehr Beschäftigte haben.
3º Unternehmen oder Einrichtungen, die begrenzt die Entwicklung ihrer Tätigkeit an einigen ihrer Arbeitsplätze infolge von Entscheidungen oder Maßnahmen der spanischen Behörden beeinträchtigen, können sie bei der Arbeitsbehörde eine "ERTE mit Einschränkungen" beantragen.
In diesem Fall werden die Befreiungen von den Sozialversicherungsbeiträgen für suspendierte Arbeitnehmer zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 auf der Grundlage der folgenden Prozentsätze degressiv gestaltet:
Beeinträchtigung100%ige Befreiung (von Oktober bis Januar), wenn Sie weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, und 90% (von Oktober bis Januar), wenn Sie mehr als 50 Arbeitnehmer haben.
Einschränkung:
Beihilfen für Selbständige ab dem 01/10/2020
Selbstständige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die in Artikel 9 des Königlichen Gesetzesdekrets 24/2020 vom 26. Juni vorgesehene Leistung bei Beendigung der Tätigkeit erhalten haben, können diese bis zum 31. Januar 2021 weiter beziehen, sofern sie im vierten Quartal 2020 die für die Gewährung der Leistung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Selbstständige, die diese Leistung im dritten Quartal 2020 nicht erhalten haben, können die Leistung bei Beendigung der Tätigkeit beantragen.
Höhe der Leistung: 50 % der Mindestbeitragsgrundlage für die betreffende Tätigkeit. Im Falle einer kinderreichen Familie kann dieser Wert auf 70 % erhöht werden. Leben zwei oder mehr Anspruchsberechtigte bis zum ersten Grad der Verwandtschaft in einer Familieneinheit, können sie jeweils nur 40 % erhalten.
Sozialversicherungsbeiträgesind von der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Anforderungen:
- Vollständige Aussetzung der Tätigkeit als Folge von Covid-19-Beschränkungen (durch Entscheidung der zuständigen Behörde) oder,
- Umsatzrückgang von mindestens 50 % in Q4 2020 im Vergleich zu Q1 2020.
In ERTES höhere Gewalt und ETOP: Keine Überstunden oder Auslagerung neuer Tätigkeiten oder neuer Verträge.
Während der Durchführung dieser ERTEs dürfen keine Überstunden geleistet, keine neuen Auslagerungen von Tätigkeiten vorgenommen und keine neuen direkten oder indirekten Verträge geschlossen werden.
Die einzige Ausnahme bei Neueinstellungen (und nach Unterrichtung der Vertreter) besteht, wenn die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Qualifikationen oder aus anderen objektiven und gerechtfertigten Gründen nicht in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Sicherung der Beschäftigung
Das Verbot der Entlassung aus objektiven Gründen (aus COVID-19) wird innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der ERTE und des Schutzes von Zeitverträgen beibehalten. Daher können Unternehmen, die bis zum 30.09.2020 bereits einer ERTE aufgrund höherer Gewalt unterlagen, für EIN JAHR keinen Arbeitnehmer aus objektiven Gründen entlassen, wenn sie die ERTE in Anspruch nehmen, die dieses RDL 30/2020 regelt.
Àngels Barceló
Leiter des Arbeitsbereichs
ANHANG
CNAE-09, zu denen die besonders betroffenen Unternehmen gemäß der Definition in Absatz 2 der ersten Zusatzbestimmung gehören
ID CNAE-09 | CNAE-09 4-STELLIG |
0710 | Gewinnung von Eisenerzen. |
2051 | Herstellung von Sprengstoffen. |
5813 | Veröffentlichung von Zeitungen. |
2441 | Produktion von Edelmetallen. |
7912 | Aktivitäten von Reiseveranstaltern. |
7911 | Tätigkeiten von Reisebüros. |
5110 | Personenbeförderung im Luftverkehr. |
1820 | Vervielfältigung von bespielten Medien. |
5122 | Weltraumtransport. |
4624 | Großhandel mit Häuten und Fellen. |
7735 | Vermietung von Lufttransportmitteln. |
7990 | Sonstige Reservierungsdienstleistungen und damit verbundene Tätigkeiten. |
9004 | Verwaltung des Veranstaltungsortes. |
7729 | Vermietung von sonstigen persönlichen Gegenständen und Hausrat. |
9002 | Nebentätigkeiten zu den darstellenden Künsten. |
4741 | Einzelhandelsverkauf von Computern, Peripheriegeräten und Software in Fachgeschäften. |
3220 | Herstellung von Musikinstrumenten. |
3213 | Herstellung von Phantasieschmuck und ähnlichen Artikeln. |
8230 | Organisation von Kongressen und Messen. |
7722 | Verleih von Videokassetten und CDs. |
5510 | Hotels und ähnliche Unterkünfte. |
3316 | Reparatur und Wartung in der Luft- und Raumfahrt. |
1811 | Grafische Kunst und verwandte Dienstleistungen. |
5520 | Touristen- und andere Kurzzeitunterkünfte. |
4939 | Arten der Personenbeförderung zu Lande, a.n.g. |
5030 | Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt. |
1812 | Erbringung von sonstigen drucktechnischen und grafischen Dienstleistungen. |
9001 | Darstellende Künste. |
5914 | Aktivitäten zur Filmausstellung. |
1393 | Herstellung von Teppichen und Teppichböden. |
8219 | Fotokopieren, Vorbereitung von Dokumenten und andere spezialisierte Bürotätigkeiten. |
9321 | Aktivitäten in Vergnügungs- und Themenparks. |
ID CNAE-09 | CNAE-09 4-STELLIG |
2431 | Kaltgezogen. |
5223 | Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. |
3212 | Herstellung von Schmuck und ähnlichen Artikeln. |
5590 | Andere Unterkünfte. |
5010 | Personenbeförderung im Seeverkehr. |
7711 | Vermietung von Autos und leichten Kraftfahrzeugen. |
4932 | Transport mit dem Taxi. |
2670 | Herstellung von optischen Instrumenten und fotografischen Geräten. |
9601 | Waschen und Reinigen von Textil- und Lederkleidung. |
9329 | Andere Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten. |