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Reinvestition in ein im Bau befindliches Haus

Wenn Sie in den letzten vier Jahren einen Gewinn aus dem Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes erzielt haben, kann dieser Gewinn von der Einkommenssteuer befreit sein, und wenn Sie zahlen mussten, können wir das Finanzamt bitten, Ihnen das Geld zurückzuzahlen. Das Finanzamt ändert auf Drängen der Justiz seine Kriterien für Reinvestitionen in den Hauptwohnsitz.

Mit dem Urteil 1239/2020 des Obersten Gerichtshofs vom 1. Oktober 2020 wurden die Kriterien für die Bewertung von Reinvestitionen dahingehend geändert, dass die Reinvestitionen als Kosten für den Erwerb der neuen Wohnung angesehen werden. Unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise finanziert wurde oder nicht.

Beim Selbstbau wird die Frist für die Reinvestition von 2 auf 4 Jahre verlängert, wodurch sich die Frist für den Selbstbau auf 4 Jahre erhöht.

Die Steuerbefreiung für die Reinvestition in den Hauptwohnsitz ist eingetreten, wenn Sie den erhaltenen Betrag innerhalb von zwei Jahren vor und zwei Jahren nach der Veräußerung für den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes verwenden. In diesen Fällen können Sie beschließen, die aus dem Verkauf erhaltenen Summen in den Kauf eines "Off-Plan"-Hauses zu reinvestieren, das also nicht gebaut wird.

Die Kriterien des Finanzministeriums und des Obersten Gerichtshofs

Nach den bisherigen Kriterien der Steuerbehörden reichte es für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nicht aus, dass die erzielten Beträge für die Bezahlung der Arbeiten verwendet wurden. Die Steuerbehörden verlangten, dass die Arbeiten bereits abgeschlossen waren und dass der Steuerpflichtige das Eigentum an der Immobilie erworben und den Kaufvertrag formalisiert hatte.

Das Kriterium des Obersten Gerichtshofs stand im Gegensatz zu dem des Finanzministeriums, das die Auffassung vertrat, dass die Steuerbefreiung anwendbar ist, wenn die wirtschaftliche Reinvestition getätigt wird, solange innerhalb von zwei Jahren Zahlungen an den Projektträger erfolgen, auch wenn die Urkunde erst später formalisiert wird und somit der nächste Besitz vorliegt. Nach Ansicht des Gerichtshofs spricht das Gesetz nur von Reinvestition, ohne ausdrücklich zu verlangen, dass der Erwerb des Grundstücks innerhalb der Zweijahresfrist veräußert wird.

Wenn Sie in ein im Bau befindliches Haus reinvestieren, um in den Genuss der Einkommenssteuerbefreiung zu kommen, reicht es aus, wenn Sie die erzielten Beträge innerhalb von zwei Jahren zur Bezahlung der Arbeiten verwenden; wie traurig, dass es die Gerichte sind, die den Steuerzahlern Recht geben müssen.
Könnte es sein, dass die bisherigen Kriterien der Steuerbehörden für Reinvestitionen in Ihren Hauptwohnsitz für Sie nachteilig waren? Wir von der Confialia helfen den Steuerzahlern, das zu zahlen, was fällig ist, und nicht einen Euro mehr.