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Ein aktiver Selbständiger kann für mehrere Tätigkeiten gleichzeitig angemeldet werden, sofern die AEAT benachrichtigt wird und für jede der wirtschaftlichen Tätigkeiten eine Anmeldung erfolgt.
Diese Tatsache ändert im Übrigen nichts an der Höhe des Sozialversicherungsbeitrags, des so genannten Selbstständigenbeitrags.