Inhaltsübersicht

Ab dem 01.01.2019 werden die Leistungen für Beiträge zum RETA geändert (RDL 28/2018 final provision 3ª):
- Der Pauschalbeitrag, der sowohl Beiträge für allgemeine Unvorhergesehenheiten (51,50 €) als auch für berufliche Unvorhergesehenheiten (8,50 €) umfasst, wird von 50 € auf 60 € pro Monat erhöht. Arbeitnehmer, die unter diese Beitragsleistung fallen, sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die Beendigung der Tätigkeit und der Berufsausbildung befreit (Art. 31 LETA).
- Der für das RETA festgelegte Pauschalsatz (Art. 31bis LETA) wird auf das Sondersystem für selbständige landwirtschaftliche Arbeitskräfte sowie auf die Beitragsleistungen für Menschen mit Behinderungen und Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt und Terrorismusopfer (Art. 32bis LETA) ausgedehnt.

FLAT RATE
Annahmen (1) Allgemein Junge Person mit einer Behinderung

Begünstigte

- Arbeitnehmer, die zum ersten Mal registriert wurden oder die in den letzten 2 Jahren nicht registriert waren (3 Jahre, wenn sie diese Leistung in ihrem vorherigen Registrierungszeitraum in Anspruch genommen haben);
- auch im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern gelten;
- gilt auch für Partner in Unternehmen, die sich im Besitz von Arbeitnehmern befinden, und für Partner in CTAs im Rahmen des RETA.

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- Männer unter 30 Jahren und Frauen unter 35 Jahren, die zum ersten Mal gemeldet sind oder in den letzten 2 Jahren nicht gemeldet waren (3 Jahre, wenn sie diese Leistung in ihrem vorherigen Meldezeitraum in Anspruch genommen haben);
- auch im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern gelten;
- gilt auch für Partner von Unternehmen im Besitz von Arbeitnehmern und für Partner von CTAs im Rahmen des RETA.

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- Behinderte, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und Terrorismusopfer, die neu registriert werden oder in den letzten 2 Jahren nicht registriert waren (3 Jahre, wenn sie diese Leistung in ihrem vorherigen Registrierungszeitraum in Anspruch genommen haben);
- auch im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern gelten;
- gilt auch für Partner in Unternehmen, die sich im Besitz von Arbeitnehmern befinden, und für Partner in CTAs im Rahmen des RETA.

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Anreiz (2)

Anreize auf den Beitrag für allgemeine und berufliche Unvorhergesehenes (außer Berufsausbildung und Einstellung der Tätigkeit), die sich aus der Anwendung des Mindestbeitragssatzes auf die Mindestbemessungsgrundlage ergeben:
-Erste 12 Monate:

  • 60, wenn Sie den Mindestsatz zahlen;
  • Ermäßigung in Höhe von 80 %, wenn eine höhere Basis gewählt wird;

- Die folgenden 12 Monate:
- Generell:

  • 6 Folgemonate: 50%ige Kürzung der Quote;
  • 3 Folgemonate: 30 % Ermäßigung;
  • 3 Folgemonate: 30% Bonus .

- Selbstständige in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, 24 Monate lang:

  • 60, wenn Sie den Mindestsatz zahlen;
  • Ermäßigung in Höhe von 80 %, wenn eine höhere Basis gewählt wird.
Anreize auf den Beitrag für allgemeine und berufliche Unvorhergesehenes (außer Berufsausbildung und Einstellung der Tätigkeit), die sich aus der Anwendung des Mindestbeitragssatzes auf die Mindestbemessungsgrundlage ergeben:
-Erste 12 Monate:

  • 60, wenn Sie sich für die Mindestbasis entscheiden,
  • Ermäßigung in Höhe von 80 %, wenn eine höhere Basis gewählt wird;

- 6 Folgemonate: Kürzung um 50 % des Kontingents;
- 3 Folgemonate: Kürzung um 30 % des Kontingents;
- 3 Folgemonate: Kürzung der Quote um 30 %;
- Nächste 12 Monate: zusätzlicher Rabatt von 30 %.
- Selbstständige in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern:

  • Die folgenden 24 Monate: 50, wenn sie sich für den Mindestsatz entscheiden, oder 80 % Ermäßigung, wenn sie sich für einen höheren Satz entscheiden.
  • Nachfolgende 12 Monate: zusätzlicher Bonus von 30 %.

 

Anreize auf den Beitrag für allgemeine und berufliche Unvorhergesehenes (außer Berufsausbildung und Einstellung der Tätigkeit), die sich aus der Anwendung des Mindestbeitragssatzes auf die Mindestbemessungsgrundlage ergeben:
-Erste 12 Monate:

  • 60, wenn sie sich für die Mindestbasis entscheiden;
  • 80 % Ermäßigung, wenn sie sich für einen höheren Sockel entscheiden.

Die folgenden 48 Monate:
- Im Allgemeinen: 50% Rabatt.
- Selbstständige in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern:

  • Die folgenden 24 Monate: 50, wenn sie sich für den Mindestsatz entscheiden, oder 80 % Ermäßigung, wenn sie sich für einen höheren Satz entscheiden.
  • Nachfolgende 24 Monate: 50% Ermäßigung

 

(1) Die Vorteile des Pauschaltarifs werden in allen Fällen auf Arbeitnehmer ausgedehnt, die dem Sondersystem für selbständige Landarbeiter angehören (Art. 31bis und 32bis LETA).
(2) Fällt das Datum der effektiven Eintragung in das RETA nicht mit dem ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats zusammen, so wird die diesem Monat entsprechende Leistung proportional zur Anzahl der Tage der Eintragung in diesem Monat angewandt; nach Ablauf der Höchstdauer für die Inanspruchnahme der Beitragsleistungen wird der Beitrag für alle geschützten Fälle ab dem ersten Tag des auf das Ende dieses Monats folgenden Monats fällig.