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Wenn wir uns in der Situation befinden, dass das Fahrzeug oder die Fahrzeuge zum Vermögen des Unternehmens gehören, ist es am besten, sie vor der Auflösung zu übertragen, da sonst die Verfahren zur Erreichung der Auflösung teurer wären, da wir zu einem Notar gehen müssen, zum Standesamt...
Der Nachteil dieses Vorgangs besteht darin, dass der Verkauf des Fahrzeugs mehrwertsteuerpflichtig ist, eine Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls in einer Ex-ante-Erklärung angegeben werden muss.