Jeder Unternehmer muss seine Kosten kalkulieren, wenn er von der Welt der Ideen (wir empfehlen die Lektüre unseres Beitrags"Geschäftsideen") in die Welt der Realität wechselt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Kosten für Ihre Selbstständigkeit (RETA) berechnen können.

 

Beitragsgrundlage x Beitrag = Kosten für Selbstständige

 

Freiheit der Beitragsgrundlagen

In Spanien haben wir die freie Wahl der Beitragsgrundlage. Zur Berechnung der Kosten für Ihre selbständige Tätigkeit müssen Sie die von jedem Arbeitgeber frei gewählte Bemessungsgrundlage mit dem geltenden Beitragssatz multiplizieren. 

DieFreiheit ist nicht vollständig, aber die Vorschriften legen ein Minimum fest, oberhalb dessen eine "vollständige" Freiheit besteht.

Im Jahr 2021 können die folgenden Beitragsgrundlagen gewählt werden:

  • Auf im AllgemeinenDie Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Allgemeinen 944,40 Euro bzw. 4.070,10 Euro pro Monat.
  • Je nach Alter kann die Auswahl an Basen eingeschränkt sein. Wer beispielsweise im Alter von 48 Jahren oder darüber in die RETA eintritt, kann in der Regel nur einen Sockelbetrag zwischen 1.018,50 und 2.077,80 Euro wählen.
  • Selbstständige Unternehmer haben eine Mindestbeitragsbasis von 1.214,10 Euro pro Monat (außer bei der Erstregistrierung im RETA in den ersten 12 Monaten ihrer Tätigkeit).

 

Wie hoch ist die Quote, die auf die Basis angewendet wird?

Im Jahr 2021 gelten für das RETA die folgenden Beitragssätze:

 

Konzept Anwendbarer Typ
Häufige Unwägbarkeiten 28,30%
Berufliche Kontingenzen 1,30%
Beendigung der Tätigkeit 0,90%
Berufliche Bildung 0,10%
Gesamter Beitragssatz 30,60%

 

Dies sind die gesetzlich festgelegten Sätze, aber bis zur Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2021 hat die Regierung beschlossen, die Beitragssätze für 2020 einzufrieren. Bis dahin gilt also beträgt der aktuelle Gesamtsatz 30,30 %.

Berechnen Sie die Kosten Ihrer selbständigen Tätigkeit anhand der unten aufgeführten Beispiele für zu zahlende Gebühren:

Allgemeines. Mindestbasis 944,40 * 30,30% = 286,15 Euro.

Nach Alter, wenn ich über 48 Jahre alt bin, Mindestbasis 1.018,50 * 30,30% = 308,61 Euro.

Selbstständiges Unternehmen, Mindestbasis 1.214,10 Euro * 30,30% = 367,87 Euro

 

Kann die RETA-Basis während des Jahres geändert werden?

Ja, in Spanien können Sie die Beitragsbasis bis zu viermal pro Jahr ändern (nach oben oder unten, aber nie unter die oben genannten Mindestbeträge).

 

Ausnahme: Anreize für die Erstentlassung. 

Die oben genannten Regeln gelten jedoch nicht, wenn der Selbstständige sich zum ersten Mal beim RETA anmeldet oder in den vorangegangenen zwei Jahren nicht angemeldet war (bzw. drei, wenn er in einem vorangegangenen Zeitraum Anreize im RETA in Anspruch genommen hat). Anmerkung. In diesen Fällen können Sie bei Ihren Beiträgen Anreize setzen.

Die ersten 12 Monate: 60 € Gebühr für Neuanmeldungen ab 1. Januar 2019.

Monate 12 bis 1850 % Ermäßigung im zweiten Semester.

Monate 18 bis 2430 % Ermäßigung im folgenden Semester.