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Ein Bauunternehmen mit Sitz in Madrid stellt einen Arbeiter für eine Baustelle in Palma ein und erhält ein Schlichtungsschreiben des Schieds- und Schlichtungsgerichts (TAMIB) der Balearen.
Muss sich der Arbeitnehmer im Falle einer Meinungsverschiedenheit an die Gerichte in Madrid wenden, oder kann er seine Ansprüche vor den Gerichten in Palma de Mallorca geltend machen?
Antwort: Der Arbeitnehmer kann die Klage bei den Sozialgerichten von Palma de Mallorca einreichen, da das Gesetz vorsieht, dass der klagende Arbeitnehmer als Ort für die Einreichung seiner Klage zwischen dem Ort, an dem er seine Dienstleistungen erbringt, und dem Ort, an dem das Unternehmen ansässig ist, wählen kann.