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Registrierung der Vergütungen: eine neue Verpflichtung für Unternehmen

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El pasado 14 de Octubre de 2020 se publicó en el BOE el Real Decreto Ley 902/2020 de 13 de octubre, de igualdad retributiva entre mujeres y hombres. La entrada en vigor está prevista para el 14 de Abril de 2021. Llega el registro retributivo: una nueva obligación para las empresas

Diese neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass alle Unternehmen mit Arbeitnehmern verpflichtet sind, ein so genanntes Lohnregisteranzulegen.

Was ist der Zweck dieses Erlasses?

Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern in Bezug auf das Entgelt.

Was sind die Grundprinzipien dieser Norm?
Grundsatz der Lohntransparenz 

Unternehmen und Tarifverträge müssen den Grundsatz der Lohntransparenz integrieren und anwenden. Dieser Grundsatz wird auf die verschiedenen Aspekte angewandt, die die Vergütung der Arbeitnehmer und ihre verschiedenen Bestandteile bestimmen. Auf diese Weise ist es möglich, ausreichende und aussagekräftige Informationen über den Wert dieser Vergütungen zu erhalten.

Ziel ist es, sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierung zu ermitteln, insbesondere aufgrund falscher Arbeitsplatzbewertungen.

Konkret wird sie zumindest durch die in der neuen Verordnung geregelten Instrumente umgesetzt:

 

Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ist in Artikel 28.1 des Arbeiterstatuts verankert. Dies gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, sowie für alle Tarifverträge und Tarifvereinbarungen.

Eine korrekte Arbeitsplatzbewertung erfordert die Anwendung der folgenden Kriterien:

 

Was sind die allgemeinen Regeln für die Lohnliste?

 

 

 

 

Und welche Verpflichtungen ergeben sich für die Arbeitnehmer?

 

 

 

Wenn das Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte hat und ein Unterschied von 25 Prozent oder mehr zwischen den Löhnen von Männern und Frauen besteht, muss eine Begründung dafür, dass der Unterschied nicht mit dem Geschlecht der Belegschaft zusammenhängt, in das Lohnregister aufgenommen werden.

Gibt es mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung?

Artikel 10 des RD 902/2020 legt fest, dass das Fehlen des Lohnverzeichnisses verwaltungsrechtliche und gerichtliche Schritte und/oder die Verhängung von Sanktionen wegen Diskriminierung zur Folge haben kann. Nach dem System der Straftaten und Strafen des LISOS (Gesetz über Straftaten und Strafen in der Sozialordnung) können je nach Schwere der Tat Strafen zwischen 6.251 und 187.515 Euro verhängt werden.

Die Entwicklung der Verordnungen und vor allem der Inspektionen wird es uns ermöglichen, Format und Inhalt dieses Registers genauer zu bestimmen. In jedem Fall ist die Confialia bereit, das Vergütungsregisterzu erstellen und zu führen : eine neue Verpflichtung für die Unternehmen.

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