Inhaltsübersicht

Zusätzlich zu den Änderungen, die wir bereits veröffentlicht haben und die für 2018 gelten, gibt es solche, die bereits im Oktober 2017 mit der Veröffentlichung des Gesetzes umgesetzt wurden:

  • Selbstständig Erwerbstätige, die auch Beiträge im Rahmen des allgemeinen Systems zahlenhaben Anspruch auf 50 % der gemeinsamen Eventualitäten. Die Sozialversicherung muss diese Beträge vor dem 1. Mai des Folgejahres zahlen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf100 % Bonus für gemeinsame Unvorhergesehenes für 12 Monate, vorausgesetzt, dass:
    • Für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
    • Weil sie einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
    • Für einen abhängigen Angehörigen mit einer Behinderung von mehr als 33 %.
    • Es handelt sich um eine Prämie, die davon abhängt, dass der Selbstständige angemeldet bleibt und während dieses Zeitraums (mindestens 3 Monate) einen Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit für mindestens 50 % der Arbeitszeit und in derselben beruflichen Tätigkeit einstellt.
  • Minimale Basis für einen Teil der Selbständigen.
    • Diejenigen mit 10 oder mehr Arbeitnehmerihre Basis wird durch den allgemeinen Staatshaushalt bestimmt.
    • Die Quote für Unternehmensselbstständige ist nicht an die Erhöhung des Mindestlohns gebunden und wird im allgemeinen Staatshaushalt für jedes Haushaltsjahr festgelegt.
  • Es sind Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Schutzes von Selbstständigen vorgesehen, indem die 100%ige Ermäßigung der Beitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige während des Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Pflegeurlaubs sowie des Risikos während der Schwangerschaft oder des Stillens verlängert wird. Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Pflege und Risiko während Schwangerschaft oder Stillzeit, ohne dass sie durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt werden müssen.ohne dass sie durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt werden müssen. Für Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit beendet haben und in Mutterschaftsurlaub, Adoption, Vormundschaft, Pflege oder Vormundschaft gehen, beträgt der Beitragssatz im ersten Jahr 50 € pro Monat.
  • Ausgleichszahlungen für Unfälle am Arbeitsplatz. Arbeit in itinere.
    • Die Berufskrankheit von Selbstständigen ist der Berufskrankheit von Arbeitnehmern im allgemeinen System gleichgestellt.
    • Als Arbeitsunfall gilt auch ein Unfall, der auf dem Weg zum oder vom Ort der Ausübung der wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit erlitten wird. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Ort der Ort ist, an dem der Selbständige gewöhnlich seine Tätigkeit ausübt, d. h. Räumlichkeiten, Gebäude oder Büros, die als für die Tätigkeit bestimmt angegeben werden.
  • Leitfaden für Teilzeitbeiträge eröffnet Teilzeitwie? wann? bis zur Entwicklung im Unterausschuss des Kongresses für die Reform des RETA.
  • Der Weg ist offen für einen Teil Altersteilzeit wie? wann? in Erwartung der Entwicklungen im Unterausschuss des Kongresses für die Reform des RETA.
  • Die Meldepflicht wird für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen präzisiert. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und die den jährlichen interprofessionellen Mindestlohn nicht überschreiten; dieser Aspekt muss noch im Unterausschuss des Kongresses für die Reform des RETA entwickelt werden.
  • Einstellung von Familienangehörigen von Selbstständigen. 100% Bonus auf die gemeinsamen Kosten für 12 Monate. Um in den Genuss dieses Bonus zu kommen, muss Folgendes geschehen:
    • Sie dürfen in den letzten 12 Monaten keinen Arbeitnehmer aus objektiven oder disziplinarischen Gründen entlassen haben.
    • Beibehaltung des Beschäftigungsniveaus in den nächsten sechs Monaten
  • Vereinbarkeit der selbständigen Tätigkeit mit dem Bezug einer Altersrente.
    • Wenn mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist es möglich, 100 % der Rente zu erhalten.
  • Einstellung der Kinder des Selbstständigen.
    • Kinder unter 30 Jahren, die mit dem Selbstständigen zusammenleben, können im Rahmen des allgemeinen Systems ohne Arbeitslosenversicherung eingestellt werden.

Zu diesen Reformen kommen noch diejenigen hinzu, die im Januar 2018 in Kraft treten.