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Mit Wirkung vom 01. Oktober 2018 tritt die Verordnung ESS/214/2018 vom 1. März 2018 in Kraft. Diese Verordnung führt die die Verpflichtung für Selbstständige, ihre Beitritts-, Beitrags- und Steuererhebung zu verwalten die Formalitäten für den Beitritt, den Beitrag und den Steuereinzug sowie den Erhalt von den Erhalt von Mitteilungen über Verwaltungsakte von der Generalkasse der Sozialversicherung.
Die Selbstständigen erhalten diese Informationen nach und nach, mit Mitteilungen der Sozialversicherung auf verschiedenen Wegen: per E-Mail, SMS oder Brief. Die Sozialversicherung bietet zwei Kanäle um dieser Verpflichtung nachzukommen:

  • Selbstverwaltung von Sozialversicherungsmeldungen durch Selbstständige. Zu diesem Zweck müssen die Selbständigen der Verwaltung ihre Kontaktdaten, ihre Handynummer und ihre E-Mail-Adresse mitteilen, über die ihnen Mitteilungen von Interesse und Bescheide (Mitteilungen über die Nichtzahlung von Beiträgen, Sperren usw.) übermittelt werden. Nach Erhalt des Bescheids muss der Selbstständige den Bescheid elektronisch herunterladen, und zwar mit Hilfe des digitalen FNMT-Zertifikats, des elektronischen Personalausweises oder des Cl@ve-Systems.
  • eine bevollmächtigte Person ernennen, die in ihrem Namen handelt. Die Confialia ist sich des Fortschritts der neuen Technologien in der öffentlichen Verwaltung bewusst und antizipiert den Weg, den die übrigen öffentlichen Verwaltungen einschlagen werden, und möchte Ihnen einen neue Dienstleistung den Zugang zu diesen Mitteilungen, den die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen virtuellen Briefkasten ermöglichen werden.

Mit diesem Produkt können Sie sich darauf verlassen, dass Confialia hilft Ihnen nicht nur bei der Verwaltung Ihrer Kommunikation mit der Generalkasse der Sozialversicherung, sondern auch mit anderen öffentlichen Verwaltungen, wie z.B.sondern auch mit anderen öffentlichen Verwaltungen, wie zum Beispiel:

  • Die Steuerbehörde (AEAT)
  • Die Generaldirektion für Verkehr (DGT)
  • Das Justizministerium
  • Und immer mehr Gemeinden und Autonome Gemeinschaften

Denken Sie daran, dass juristische Personen bereits verpflichtet sind, am System der telematischen Meldungen teilzunehmen. Wenn Sie also diesen Dienst für Ihr Unternehmen oder für Ihre Selbstständigen nicht haben, aber daran interessiert sind, ihn in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bei Confialia und er/sie wird Sie über diese neue Verpflichtung informieren.
Von Confialia wollen wir, dass Sie sich nur um die wichtigen Dinge kümmern: Ihr Unternehmen und Ihre freie Zeit!