El pasado 12 de mayo de 2020 se publicó un Real Decreto ley 18/2020 que pretende preparar a la economía española para “nueva normalidad” a través de una «desescalada de los ERTES».
Desde Confialia esperamos que la forma de comunicar dicho estado “Nirvana” no se convierta en una costumbre pues no hemos sido capaces de enviar a nuestros clientes, a vosotros, hasta hoy qué medidas os podían beneficiar y cuáles perjudicar.
Y todo por la ambigüedad del texto. Con los días, organismos como la Seguridad Social ha ido interpretando la norma “apañando” el desaguisado que le dejaba el Legislador, y por ello, hoy con la tranquilidad y perspectiva del fin de semana nos atrevemos a enviaros la información sobre la desescalada de los ERTES.
Intentaremos aclarar los trámites que deben realizar las empresas para beneficiarse de las exenciones de cuotas durante la prórroga de los ERTEs por fuerza mayor COVID-19.
Y resolveremos algunas de las dudas planteadas en relación con la solicitud de aplazamientos de cuotas de trabajadores por cuenta propia que sean, simultáneamente titulares de CCC´s.
Status von ERTES ab dem 13. Mai 2020
La regulación de la desescalada de los ERTES por fuerza mayor COVID-19 pueden aplicar sus exenciones de las cotizaciones hasta el 30 de junio de 2020, según el RD 18/2020, pero modificando los porcentajes de exención que YA NO SERÁN DEL 100% DE LOS COSTES DE SEGURIDAD SOCIAL como lo eran hasta la total vigencia del RDL 8/2020, vamos viendo todas las posibilidades.
Ahora bien, la Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) recuerda que para la aplicación de las exenciones en las cotizaciones devengadas en los meses de mayo y junio de 2020, las empresas deben reunir los siguientes requisitos:
a) Contar con un ERTE por fuerza mayor derivada del COVID-19 y a partir del 13-5-2020 continuar, alternativamente, en una de las siguientes situaciones:
- Höhere Gewalt, die von COVID-19 ausgeht und die Wiederaufnahme der Tätigkeit verhindert (Bar ohne Terrasse in Phase 1, Hotel in Phase 0, Räumlichkeiten in einem Einkaufszentrum usw.), oder
- Teilweise höhere Gewalt, abgeleitet aus COVID-19, die die teilweise Wiederaufnahme der Tätigkeit erlaubt (Bar mit Terrasse, die NICHT öffnen will).
b) dass das Unternehmen in einer Situation teilweiser höherer Gewalt die betroffenen Arbeitnehmer durch die Deeskalation der ERTEs wiedereingliedert, soweit dies für die Entwicklung seiner Tätigkeit erforderlich ist.
Vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeit von 1 oder mehreren Arbeitnehmern, OHNE Kürzung der Arbeitszeit, mit den durch die Gesetzgebung festgelegten Einschränkungen in Bezug auf die Gesundheitsstandards. | ||
Art des Unternehmens | Mai | Juni |
Weniger als 50 Beschäftigte oder deren Äquivalent, die am 29-2-2020 eingestellt wurden | 85 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. | 70 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. |
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder gleichwertigen Mitarbeitern, die am 29.2.2020 eingestellt wurden | 60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die die ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. | 45 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. |
En el siguiente cuadro os decimos qué sucede si reincorporáis un trabajador a jornada parcial durante la desescalada de los ERTES
Reinicio PARCIAL de la actividad de 1 ó varios trabajadores, CON REDUCCIÓN DE JORNADA, con las limitaciones que nos marca la legislación en cuanto a normas sanitarias
Art des Unternehmens | Mai | Juni |
Weniger als 50 Beschäftigte oder deren Äquivalent, die am 29-2-2020 eingestellt wurden |
85 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.
60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die in der ERTE "verbleiben", solange sie NICHT arbeiten. |
70 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.
45 % Nachlass auf die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die in dem Teil, in dem sie NICHT arbeiten, in der ERTE "bleiben". |
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder gleichwertigen Mitarbeitern, die am 29.2.2020 eingestellt wurden |
60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die die ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.
45 % Nachlass auf die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die in dem Teil, in dem sie NICHT arbeiten, in der ERTE "bleiben". |
45 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.
30 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die in der ERTE "verbleiben", solange sie NICHT arbeiten. |
c) Schließlich muss das Unternehmen bei der Deeskalation der ERTES folgende Maßnahmen ergreifen, wobei die Confialia Sie natürlich bei all diesen Verfahren unterstützt, damit Sie wissen, was zu tun ist:
- Mitteilung an die Arbeitsbehörde über den vollständigen Austritt aus dem zugelassenen ERTE innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Wirksamwerdens des Austritts, falls zutreffend. Dies würde bedeuten, der Arbeitsbehörde mitzuteilen: "Mein Unternehmen befindet sich aufgrund höherer Gewalt nicht mehr in ERTE", was einem"Ich bin wieder in der absoluten Normalität" am nächsten kommt.
- An die SEPE:
- Mitteilung der Abweichungen bei den Daten im Erstantrag auf Zugang zum Arbeitslosenschutz; wer verlässt den ERTE und in welchem Prozentsatz, in der obigen Tabelle können Sie die Einzelheiten besser sehen.
- Änderungen, die die Beendigung der Anwendung der Maßnahme in Bezug auf alle oder einen Teil der betroffenen Personen betreffen, entweder in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Personen oder in Bezug auf den Anteil der Teilzeitarbeit an ihrer individuellen Arbeitszeit.
- An die TGSS:
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- Mitteilung über die Situation der vollständigen oder teilweisen höheren Gewalt, für jeden CCC mittels eines Eidesstattliche Erklärungerläutern Sie der TGSS die Situation an Ihren Arbeitsplätzen:
- Ich erkläre, dass wir eine Bar haben, ich befinde mich in Phase 1 und kann nicht öffnen, da ich keine Terrasse und keine Möglichkeit habe, z. B. nach Hause zu liefern.
- Identifizierung der betroffenen Arbeitnehmerund den Zeitraum der Aussetzung oder Verringerung der Arbeitszeit für jede der vorgenannten Personen nach dem folgenden Schema:
- Arbeitnehmer, die sich weiterhin in einer Situation der Aussetzung ihres Arbeitsvertrags oder der Reduzierung der Arbeitszeit befinden
- Arbeitnehmer, die ihre Arbeit ganz oder teilweise wieder aufnehmen, nachdem der Zustand teilweiser höherer Gewalt eingetreten ist.
- Mitteilung über die Situation der vollständigen oder teilweisen höheren Gewalt, für jeden CCC mittels eines Eidesstattliche Erklärungerläutern Sie der TGSS die Situation an Ihren Arbeitsplätzen:
Die RDL 18/2020 nutzt die Deeskalationsregelung des ERTES, um die Stundung von Beiträgen für Selbstständige, die Arbeitnehmer unter Vertrag haben, zu regeln. Wenn Sie eine Stundung sowohl der Beiträge des Unternehmens als auch der Beiträge des Arbeitgebers als Selbstständiger beantragen möchten, müssen Sie einen einzigen Stundungsantrag unter Verwendung des Formulars "Stundung der Zahlung von Sozialversicherungsschulden" stellen.