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RDL 18/2020 Soziale Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung oder "Deeskalation der ERTES".

El pasado 12 de mayo de 2020 se publicó un Real Decreto ley 18/2020 que pretende preparar a la economía española para “nueva normalidad” a través de una «desescalada de los ERTES».
Desde Confialia esperamos que la forma de comunicar dicho estado “Nirvana” no se convierta en una costumbre pues no hemos sido capaces de enviar a nuestros clientes, a vosotros, hasta hoy qué medidas os podían beneficiar y cuáles perjudicar.
Y todo por la ambigüedad del texto. Con los días, organismos como la Seguridad Social ha ido interpretando la norma “apañando” el desaguisado que le dejaba el Legislador, y por ello, hoy con la tranquilidad y perspectiva del fin de semana nos atrevemos a enviaros la información sobre la desescalada de los ERTES.
Intentaremos aclarar los trámites que deben realizar las empresas para beneficiarse de las exenciones de cuotas durante la prórroga de los ERTEs por fuerza mayor COVID-19.
Y resolveremos algunas de las dudas planteadas en relación con la solicitud de aplazamientos de cuotas de trabajadores por cuenta propia que sean, simultáneamente titulares de CCC´s.

Status von ERTES ab dem 13. Mai 2020

La regulación de la desescalada de los ERTES por fuerza mayor COVID-19 pueden aplicar sus exenciones de las cotizaciones hasta el 30 de junio de 2020, según el RD 18/2020, pero modificando los porcentajes de exención que YA NO SERÁN DEL 100% DE LOS COSTES DE SEGURIDAD SOCIAL como lo eran hasta la total vigencia del RDL 8/2020, vamos viendo todas las posibilidades.
Ahora bien, la Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) recuerda que para la aplicación de las exenciones en las cotizaciones devengadas en los meses de mayo y junio de 2020, las empresas deben reunir los siguientes requisitos:
a) Contar con un ERTE por fuerza mayor derivada del COVID-19 y a partir del 13-5-2020 continuar, alternativamente, en una de las siguientes situaciones:

b) dass das Unternehmen in einer Situation teilweiser höherer Gewalt die betroffenen Arbeitnehmer durch die Deeskalation der ERTEs wiedereingliedert, soweit dies für die Entwicklung seiner Tätigkeit erforderlich ist.

Vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeit von 1 oder mehreren Arbeitnehmern, OHNE Kürzung der Arbeitszeit, mit den durch die Gesetzgebung festgelegten Einschränkungen in Bezug auf die Gesundheitsstandards.
Art des Unternehmens Mai Juni
Weniger als 50 Beschäftigte oder deren Äquivalent, die am 29-2-2020 eingestellt wurden 85 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. 70 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder gleichwertigen Mitarbeitern, die am 29.2.2020 eingestellt wurden 60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die die ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen. 45 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.

En el siguiente cuadro os decimos qué sucede si reincorporáis un trabajador a jornada parcial durante la desescalada de los ERTES
Reinicio PARCIAL de la actividad de 1 ó varios trabajadores, CON REDUCCIÓN DE JORNADA, con las limitaciones que nos marca la legislación en cuanto a normas sanitarias

Art des Unternehmens Mai Juni
Weniger als 50 Beschäftigte oder deren Äquivalent, die am 29-2-2020 eingestellt wurden
  • Für den Teil des Tages, der tatsächlich gearbeitet hat:

85 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.

  • Für den Teil des Arbeitstages, der kurz gehalten wird und an dem keine Arbeit geleistet wird:

60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die in der ERTE "verbleiben", solange sie NICHT arbeiten.

  • Für den Teil des Tages, der tatsächlich gearbeitet hat:

70 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.

  • Für den Teil des Arbeitstages, der kurz gehalten wird und an dem keine Arbeit geleistet wird:

45 % Nachlass auf die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die in dem Teil, in dem sie NICHT arbeiten, in der ERTE "bleiben".

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder gleichwertigen Mitarbeitern, die am 29.2.2020 eingestellt wurden
  • Für den Teil des Tages, der tatsächlich gearbeitet hat:

60 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die die ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.

  • Für den Teil des Arbeitstages, der kurz gehalten wird und an dem keine Arbeit geleistet wird:

45 % Nachlass auf die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die in dem Teil, in dem sie NICHT arbeiten, in der ERTE "bleiben".

  • Für den Teil des Tages, der tatsächlich gearbeitet hat:

45 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die das ERTE verlassen, um eine Arbeit aufzunehmen.

  • Für den Teil des Arbeitstages, der kurz gehalten wird und an dem keine Arbeit geleistet wird:

30 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die in der ERTE "verbleiben", solange sie NICHT arbeiten.

c) Schließlich muss das Unternehmen bei der Deeskalation der ERTES folgende Maßnahmen ergreifen, wobei die Confialia Sie natürlich bei all diesen Verfahren unterstützt, damit Sie wissen, was zu tun ist:

Die RDL 18/2020 nutzt die Deeskalationsregelung des ERTES, um die Stundung von Beiträgen für Selbstständige, die Arbeitnehmer unter Vertrag haben, zu regeln. Wenn Sie eine Stundung sowohl der Beiträge des Unternehmens als auch der Beiträge des Arbeitgebers als Selbstständiger beantragen möchten, müssen Sie einen einzigen Stundungsantrag unter Verwendung des Formulars "Stundung der Zahlung von Sozialversicherungsschulden" stellen.

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