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Zweite königliche Gesetzesverordnung Regierung Spaniens über Covid 19

Gestern Abend, am 14. März 2020, wurde der Königliche Erlass 463/2020 veröffentlicht und trat in Kraft, mit dem der Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ausgerufen wurde. Wie üblich hat die Confialia Business Consultants eine Zusammenfassung erstellt.

Die Regierung hat gestern die Maßnahmen der Regierung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger, zur Eindämmung des Fortschreitens der Krankheit und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens veröffentlicht.

Die Kunden der Confialia erhalten spezifische Empfehlungen nach Sektoren. Jeder von ihnen, und fast jedes Unternehmen im Besonderen, muss unterschiedliche Maßnahmen durchführen.

Während des Alarmzustandes ist die Bewegungsfreiheit von Personen eingeschränkt. Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist nur für die folgenden Tätigkeiten möglich:

a) Beschaffung von Lebensmitteln, Arzneimitteln und lebensnotwendigen Gütern.

b) Inanspruchnahme von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.

c) Reisen zum Arbeitsort, um seine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit auszuüben.

(d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

e) Hilfe und Betreuung für ältere Menschen, Minderjährige, pflegebedürftige Personen und Personen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftige Personen.

f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsinstituten.

(g) Aus Gründen höherer Gewalt oder Notwendigkeit.

h) jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die individuell ausgeübt wird, es sei denn, sie wird von Menschen mit Behinderungen begleitet oder es liegen andere berechtigte Gründe vor.

Aussetzung der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften und -betrieben für die Öffentlichkeit während des Alarmzustands, mit Ausnahme von:

Daher können viele Unternehmen ihre Tätigkeit ausüben, weil sie nicht verboten ist. Viele werden jedoch nicht in der Lage sein, Waren zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu beschaffen, da die Handelstätigkeit ihrer Lieferanten möglicherweise nicht existiert. Achtung, es ist der EINZELHANDEL, der verboten ist, nicht der GROSSHANDEL.

Die Öffnung von Museen, Archiven, Bibliotheken, Denkmälern sowie der Räumlichkeiten und Einrichtungen, in denen die im Anhang des königlichen Erlasses aufgeführten öffentlichen Veranstaltungen, Sport- und Freizeitaktivitäten stattfinden, wird ausgesetzt.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe wird eingestellt. Es dürfen nur noch Hauslieferdienste angeboten werden.

Die Regierung verleiht ihm den Status eines Vertreters der Autorität der Mitglieder der Streitkräfte. Gemäß der dritten Zusatzbestimmung des Gesetzes 39/2007 vom 19. November über die militärische Laufbahn in Verbindung mit den Artikeln 15.3 und 16 e) des Organgesetzes 5/2005 vom 17. November über die Landesverteidigung haben die Mitglieder der Streitkräfte bei der Ausübung der in diesem Königlichen Erlass vorgesehenen Funktionen den Status von Beauftragten.

ANHANG
Liste der Einrichtungen und Tätigkeiten, deren Öffnung für die Öffentlichkeit gemäß Artikel 10 Absatz 3 ausgesetzt wird

Freiflächen und öffentliche Straßen:
Freizeittanzaktivitäten:

Diskotheken und Tanzlokale. Jugendräume.

Sport/Freizeit:

Räumlichkeiten oder Gehege ohne Zuschauer, die für die Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten für die Öffentlichkeit bestimmt sind, und zwar in jeder ihrer Modalitäten.

Glücksspiele und Wetten:

Kasinos. Einrichtungen für kollektives Glücksspiel und Glücksspiele. Spielsalons. Spielhallen. Tombolas und Verlosungen. Andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen der Freizeitbeschäftigung mit Spielen und Wetten gemäß den Bestimmungen der sektoriellen Vorschriften über Glücksspiele gleichgestellt werden können. Spezielle Wettlokale.

Kultur- und Freizeitaktivitäten:

Vergnügungsparks, Messen und Ähnliches. Wasserparks. Messestände. Zoologische Parks. Kinderspielplätze. Offene Flächen und öffentliche Verkehrswege: Festivals, Paraden und Volksfeste oder folkloristische Veranstaltungen.

Freizeit und Unterhaltung:

Spezielle Bars: Bars ohne Live-Musik. Bars mit Live-Musikaufführungen.

Hotel und Gastronomie:

Tavernen und Weinkeller. Cafeterias, Bars, Kaffeebars und dergleichen. Schokoladengeschäfte, Eisdielen, Teestuben, Croissantläden und dergleichen. Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants und dergleichen. Bar-Restaurants Bars und Restaurants in Hotels, außer für die Bedienung ihrer Gäste. Festsäle Terrassen

Als Unternehmensberater der Confialia sind wir immer auf dem Laufenden, um Ihnen die besten Informationen zu bieten.

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