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Gestern Abend, am 14. März 2020, wurde der königliche Erlass 463/2020 veröffentlicht und trat in Kraft, mit dem der Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ausgerufen wurde. Wie üblich hat die Confialia Business Consultants eine Zusammenfassung erstellt.

Die Regierung hat gestern die Maßnahmen der Regierung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger, zur Eindämmung des Fortschreitens der Krankheit und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens veröffentlicht.

Die Kunden der Confialia erhalten spezifische Empfehlungen nach Sektoren. Jeder von ihnen, und fast jedes Unternehmen im Besonderen, muss unterschiedliche Maßnahmen ergreifen.

Während des Alarmzustandes ist die Bewegungsfreiheit der Personen eingeschränkt. Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist nur für die folgenden Aktivitäten möglich:

a) Beschaffung von Lebensmitteln, Arzneimitteln und lebensnotwendigen Gütern.

b) Inanspruchnahme von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.

c) Reisen zum Arbeitsort, um seine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit auszuüben.

(d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

e) Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, pflegebedürftigen Personen und Personen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftigen Personen.

f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsinstituten.

(g) Aus Gründen höherer Gewalt oder Notwendigkeit.

h) jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die individuell ausgeübt wird, es sei denn, sie wird von Menschen mit Behinderungen begleitet oder es liegen andere berechtigte Gründe vor.

Aussetzung der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften und -betrieben für die Öffentlichkeit während des Alarmzustands, mit Ausnahme von:
  • Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Getränke, Waren des täglichen Bedarfs und Waren
  • Pharmazeutische, medizinische, optische und orthopädische Einrichtungen, Hygieneprodukte
  • Friseure, Zeitungen und Schreibwaren, Kraftstoffe, Tabakwaren, Technik und Telekommunikationsgeräte.
  • Tiernahrung, Internet-, Telefon- oder Versandhandel, chemische Reinigungen und Wäschereien.

Daher können viele Unternehmen ihre Tätigkeit ausüben, weil sie nicht verboten ist. Viele werden jedoch nicht in der Lage sein, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Waren zu beschaffen, da die Geschäftstätigkeit ihrer Lieferanten möglicherweise nicht existiert. Achtung, es ist der EINZELHANDEL, der verboten ist, nicht der GESCHÄFTSHANDEL.

Die Öffnung von Museen, Archiven, Bibliotheken, Denkmälern sowie der Räumlichkeiten und Einrichtungen, in denen die im Anhang des königlichen Erlasses aufgeführten öffentlichen Veranstaltungen, Sport- und Freizeitaktivitäten stattfinden, wird ausgesetzt.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe wird eingestellt. Es dürfen nur Hauszustellungen vorgenommen werden.

Die Regierung verleiht ihm den Status eines Beauftragten der Behörde für die Mitglieder der Streitkräfte. Gemäß der dritten Zusatzbestimmung des Gesetzes 39/2007 vom 19. November über die militärische Laufbahn in Verbindung mit den Artikeln 15.3 und 16 e) des Organgesetzes 5/2005 vom 17. November über die Landesverteidigung haben die Mitglieder der Streitkräfte bei der Ausübung der in diesem Königlichen Erlass vorgesehenen Funktionen den Status von Behördenvertretern.

ANHANG
Liste der Einrichtungen und Tätigkeiten, deren Öffnung für die Öffentlichkeit gemäß Artikel 10 Absatz 3 ausgesetzt wird
  • Museen.
  • Archiv.
  • Bibliotheken.
  • Denkmäler.
  • Öffentliche Aufführungen.
  • Freizeit und Unterhaltung:
    • Café-Entertainment.
    • Zirkusse. Orte der Ausstellung.
    • Partyräume. Restaurant-Entertainment.
    • Andere Räumlichkeiten oder Einrichtungen, die den oben genannten gleichwertig sind.
  • Kulturell und künstlerisch:
    • Hörsäle. Kinos. Stierkampfarenen, Veranstaltungsorte und Einrichtungen.

    • Andere Gehege und Einrichtungen:

    • Kongresssäle. Konzertsäle, Konferenzsäle, Ausstellungshallen, Mehrzweckhallen, Theater.

  • Sport
    • Geschlossene Räume oder Umzäunungen.

    • Fußball, Rugby, Baseball und ähnliche Sportarten, Basketball, Handball, Volleyball und ähnliche Sportarten.

    • Tontauben-, Wurftauben- und ähnliche Schießstände. Schießbuden. Tennisplätze und ähnliches.

    • Eisbahnen für Schlittschuhlaufen, Eishockey, Rollhockey und dergleichen. Schwimmbäder. Boxen, Ringen, Judo und ähnliche Sportarten.

    • Permanente Stromkreise für Motorräder, Autos und Ähnliches.

    • Velodrome. Hippodrome, Pferderennbahnen und ähnliches. Frontons, Trinquetplätze, Squashplätze und dergleichen.

    • Sportzentren. Bowlingbahnen und ähnliches. Billardhallen und ähnliches. Sporthallen. Leichtathletik Strecken. Stadien. Andere Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Tätigkeiten, die den vorgenannten gleichzusetzen sind.

Freiflächen und öffentliche Straßen:
  • Laufstrecken für Fuß-, Rad-, Motorrad- und Autorennen und ähnliche Veranstaltungen.
  • Motocross, Trial und ähnliche Kurse. Nautische Prüfungen und Ausstellungen. Erprobungen und Ausstellungen im Bereich der Luftfahrt.
  • Andere Räumlichkeiten, Anlagen oder Tätigkeiten, die mit den oben genannten gleichzusetzen sind.
Freizeittanzaktivitäten:

Diskotheken und Tanzlokale. Jugendräume.

Sport/Freizeit:

Räumlichkeiten oder Gehege ohne Zuschauer, die für die Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten für die Öffentlichkeit bestimmt sind, und zwar in jeder ihrer Modalitäten.

Glücksspiele und Wetten:

Kasinos. Einrichtungen für kollektives Glücksspiel und Glücksspiele. Spielhallen. Spielhallen. Gewinnspiele und Verlosungen. Andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen der Freizeitaktivitäten von Spielen und Wetten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der sektoriellen Vorschriften über Glücksspiele gleichgestellt werden können. Spezielle Wettlokale.

Kultur- und Freizeitaktivitäten:

Vergnügungsparks, Messen und Ähnliches. Wasserparks. Messestände. Zoologische Parks. Spielplätze für Kinder. Offene Flächen und öffentliche Verkehrswege: Feste, Paraden und Volksfeste oder folkloristische Veranstaltungen.

Freizeit und Unterhaltung:

Spezielle Bars: Bars ohne Live-Musik. Bars mit Live-Musikveranstaltungen.

Hotel und Gastronomie:

Tavernen und Weinkeller. Cafeterias, Bars, Kaffeebars und dergleichen. Schokoladengeschäfte, Eisdielen, Teestuben, Croissantläden und dergleichen. Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants und dergleichen. Bar-Restaurants Bars und Restaurants in Hotels, außer für die Bedienung ihrer Gäste. Festsäle Terrassen

Als Unternehmensberater der Confialia sind wir immer auf dem Laufenden, um Ihnen die besten Informationen zu bieten.