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Wenn wir uns in der Situation befinden, dass das Fahrzeug oder die Fahrzeuge zum Vermögen des Unternehmens gehören, ist es am besten, sie vor der Auflösung zu veräußern, da sonst die Formalitäten für die Auflösung kostspieliger wären, da man sich an einen Notar, ein Standesamt usw. wenden müsste.
Der Nachteil dieses Vorgangs besteht darin, dass der Verkauf des Fahrzeugs mehrwertsteuerpflichtig ist, eine Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls durch eine Ex-temporaneous-Erklärung erklärt werden muss.