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Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs, zuletzt am 4. März 2020, in denen das Recht selbständiger Gesellschafter oder Geschäftsführer von Unternehmen auf Inanspruchnahme der in Artikel 31 des Gesetzes 20/2007 über das Statut der Selbständigen vorgesehenen Leistungen und damit auf die im Königlichen Gesetzesdekret 4/2013 vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern anerkannt wurde, werden Ermäßigungen der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt: die so genannte Pauschalregelung für Selbständige.

Die Generaldirektion der Sozialversicherung sah sich angesichts der Rechtsprechung schließlich gezwungen, ihre Kriterien zu ändern und Selbstständigen, die Gesellschafter von Handelsgesellschaften sind, den Zugang zu den in den genannten Verordnungen vorgesehenen Beitragsleistungen zu ermöglichen. Darüber hinaus erkennt die TGSS das Recht auf Rückerstattung der in den letzten vier Jahren zu viel gezahlten Beiträge an. Selbständige Mitarbeiter von Handelsgesellschaften sind jedoch vorerst noch von den für diese Gruppe anerkannten besonderen Leistungen ausgeschlossen (die für selbständige Mitarbeiter, die Familienangehörige einer Person sind, anerkannt werden).

Erinnern wir uns an die Vorteile des Pauschalsatzes, der immer auf die Mindestbeitragsgrundlage angewendet wird:

  • 80 % Ermäßigung während der ersten 12 Monate auf der Basis des Mindestbeitrags.
  • 50 % Ermäßigung für die folgenden 6 Monate.
  • 30 % Ermäßigung in den folgenden 3 Monaten.
  • 30% Bonus für die folgenden 3 Monate.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der RETA ein Mann unter 30 Jahren und eine Frau unter 35 Jahren sind: ein zusätzlicher Bonus von 30 % für die folgenden 12 Monate.

In diesem Fall kann man bei der Sozialversicherungsanstalt beantragen, die gezahlten Beiträge zu überprüfen, sie zu regulieren und dem Selbstständigen die Beiträge zu erstatten, die bis zu 4.000 Euro betragen können.

In jedem Fall ist zu beachten, dass bei der Erstattung von Beiträgen zu prüfen ist, ob für die Jahre, auf die sich die Beitragserstattungen beziehen, zusätzliche Einkommenserklärungen abzugeben sind.

Bei der Confialia stehen wir unseren Kunden zur Verfügung, um ihre Anträge auf Überprüfung und Rückerstattung zu Unrecht bezogener Einkünfte einzureichen und gegebenenfalls ergänzende Einkommensteuererklärungen zu prüfen und einzureichen.

Dies ist kein automatischer Prozess. Wenn Sie also glauben, dass Sie von dieser Änderung der Kriterien betroffen sein könnten, fragen Sie uns bitte!

 

Àngels Barceló

Confialia Abteilungsleiter Arbeit