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Wir von confialia kümmern uns um unsere Kunden und tun alles, damit sie sich auf das konzentrieren können, worauf sie sich konzentrieren sollten: ihr Geschäft und ihreFreizeit.
Aus diesem Grund haben wir mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen beschlossen, diesen neuen Dienst für die Entgegennahme und Verwaltung von Mitteilungen an die öffentlichen Verwaltungen hinzuzufügen.
Das Gesetz dehnt die Pflicht zur telematischen Kommunikation mit den öffentlichen Verwaltungen aus, und zwar auf alle:

  • Juristische Personen und Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, deren Mehrwertsteuernummern mit A, B, N, W, U, V beginnen.
  • Berufsangehörige mit Pflichtmitgliedschaft für die Verfahren, die sie bei den öffentlichen Verwaltungen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durchführen, wie z. B. Rechtsanwälte, Zahnärzte und Architekten, u. a.

Das bedeutet, dass alle diese Steuerpflichtigen verpflichtet sind, Mitteilungen von allen öffentlichen Verwaltungen auf elektronischem Wege zu erhalten.
Die betroffenen Verwaltungen sind:

  • Die Allgemeine Staatsverwaltung
    • Die Steuerbehörde (AEAT)
    • Die Allgemeine Kasse der sozialen Sicherheit (TGSS)
    • Die Generaldirektion für Verkehr (DGT)
    • Das Justizministerium
  • Die Verwaltungen der Autonomen Gemeinschaften
  • Lokale Gebietskörperschaften
  • Der institutionelle öffentliche Sektor
  • Und immer mehr Gemeinden und Autonome Gemeinschaften

Wir bei confialia sind uns bewusst, dass diese Verpflichtung in einer mehr oder weniger kurzen Zeitspanne auch für alle Einzelpersonen mit irgendeiner Art von wirtschaftlicher Tätigkeit wirksam werden könnte, daher möchten wir dieser Situation zuvorkommen und Sie über die Einführung dieses Dienstes für den Zugang zu diesen Mitteilungen informieren, den die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen in ihrem entsprechenden virtuellen Briefkasten ermöglichen werden, der zwar nicht obligatorisch ist, aber auch auf freiwilliger Basis aktiviert werden kann.
Mit diesem Dienst verpassen Sie keine an Sie gesendetenMitteilungen, wie z. B. Stundungsbeschlüsse, Pfändungsverfahren, Bußgelder... Das erspart Ihnen unnötige Bußgelder, Zinsen und Strafen für den Nichterhalt von Papierbescheiden, von denen wir alle wissen, dass sie verschickt werden, aber nicht immer ankommen.
Für den Zugang zu den Mitteilungen in elektronischer Form benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat. Wenn Sie noch keinen haben, können wir Ihnen bei der confialia helfen, einen zu bekommen.
Wenn Sie Interesse haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.