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Wer musste nicht schon einmal zum Gericht gehen, um einem Rechtsanwalt oder Notar eine Vollmacht für eine rechtliche Angelegenheit zu erteilen, mit all dem Stress, den das mit sich brachte (es fiel immer auf den ungünstigsten Tag, wie Murphy's Law sagt), Warteschlangen, Ärger bei der Sicherheitskontrolle usw.
In vielen Fällen wurde die Bevollmächtigung für Klagen zu einem Wettlauf zum Gericht, um die Fristen nicht verstreichen zu lassen. All dies kann mit dem neuen "Online"-Verfahren hinter sich gelassen werden.
Für diejenigen, die noch nicht das "Vergnügen" hatten, eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt oder Notar zu erstellen, gibt es zwei Möglichkeiten, dies zu tun:

Erteilung von Vollmachten in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar
(Kosten: ca. 40 bis 60 Euro).
Sie können auch "apud acta" gewährt werden, d. h. durch persönliches Erscheinen vor Gericht (in diesem Fall fallen keine Gebühren an).
NEUES ONLINE-SYSTEM. Nun, Artikel 32 bis des Gesetzes 18/2011 vom 5. Juli, das die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Justizverwaltung regelt, sieht vor, dass in den Justizbehörden ein elektronisches Register der Apud Acta-Vollmachten zur Verfügung steht; und zu diesem Zweck ist es nun möglich, eine Vollmacht "apud acta" über das Internet zu erteilen, telematisch, ohne Kosten und ohne sich an das Gericht zu wenden. Dazu muss das Unternehmen im Besitz seines digitalen Zertifikats (bei Unternehmen) oder seines elektronischen Personalausweises (bei Privatpersonen) sein und auf https://sedejudicial.justicia.es zugreifen können, und zwar im Abschnitt "Trámites y servicios" / "Apoderamiento apud acta" / "Acceder al servicio".
Auf dieser Seite haben Sie zwei Möglichkeiten, die Vollmacht zu erteilen: als "poderdante" (wenn Sie der Interessent sind, eine natürliche Person) oder als "compareciente" (wenn Sie die Vollmacht als Vertreter Ihres Unternehmens erteilen, in diesem Fall müssen Sie die eingescannte Urkunde über Ihre Ernennung vorlegen).
Angaben zum Rechtsanwalt und zu den Anwälten. Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie lediglich die Daten des Berufsangehörigen, dem Sie die Vollmacht erteilen, angeben (Name, Ausweisnummer, Nummer der Berufsgenossenschaft usw.) und die Dauer der Vollmacht angeben (wobei die Höchstdauer fünf Jahre beträgt).